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Meißner Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel · gültig 01.07.2025–30.06.2027

1. Grundangaben

Der Mietspiegel gilt nur für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Maßgeblich ist grundsätzlich das Baujahr. Eine ältere Wohnung darf nur bei einer amtlich beschriebenen, neubaugleichen Modernisierung in die Neubauklasse eingeordnet werden.

2. Adressgenaue Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Wohnlagenverzeichnis gesetzt werden.

Das Verzeichnis enthält 308 amtliche Zuordnungen auf 306 Straßen, umgesetzt als 314 bedienbare Vorschläge. Bei 304 Straßen gilt die Einstufung für die gesamte Straße; Dresdner Straße und Bohnitzscher Straße sind nach veröffentlichten Hausnummernbereichen geteilt.

3. Wohnumfeld

Die Wohnlage aus Abschnitt 2 zählt automatisch mit 1, 3 oder 6 Punkten. Zusammen mit den folgenden Merkmalen sind höchstens 12 Punkte möglich.

+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

4. Ausstattung der Wohnung und des Hauses

Nur vom Vermieter gestellte Ausstattungen zählen. In dieser Gruppe sind höchstens 21 Punkte möglich.

+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
Fußbodenheizung (höchstens 2 Punkte)
±0 Punkte
+1 Punkt
+2 Punkte
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt
+1 Punkt

5. Energieverbrauch und Denkmalschutz

+2 Punkte, Energiegruppe max. 6

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Meißen.

Der einfache Mietspiegel ordnet die Wohnung anhand der Gesamtpunktzahl einer Tabellenklasse zu. Nicht bezifferte Tabellenfelder werden nicht geschätzt. Die Einordnung ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der amtliche fortgeschriebene Mietspiegel 2025.