Marler Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2026 für frei finanzierte Wohnungen · gültig 01.04.2026 – 31.03.2028
1. Grundangaben
Maßgeblich ist das Bezugsbaujahr. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung, etwa Keller, Speicher, Waschküche oder Garage, bestimmt.
2. Umfassende Modernisierung
Eine jüngere Klasse darf nur angesetzt werden, wenn ein Bündel von Modernisierungsmaßnahmen die Wohnung weitgehend auf deren baulichen Stand gebracht hat.
3. Gebäudeart und Garten
Für Einfamilienhäuser gelten auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser ohne gemeinschaftliche Einrichtungen mit anderen Mietparteien. Der Gebäudemehrwert beträgt beim Zweifamilienhaus +2,5 %, beim Einfamilienhaus +5 %; die alleinige Gartennutzung erhöht den Zuschlag abhängig vom Gebäudetyp.
4. Wohnfläche
Die Tabelle gilt für typische Wohnungen in Mehrfamilienhäusern über 40 m² bis 100 m². Bis 40 m² ist ein Zuschlag bis 5 %, von 100 m² bis 120 m² ein Abschlag bis 2,5 % und über 120 m² ein Abschlag bis 5 % möglich. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dieser Größenansatz nicht.
5. Barrierearme oder barrierefreie Ausstattung
Als barrierereduzierende Maßnahmen nennt der Mietspiegel insbesondere einen barrierearmen Zugang, ein schwellenarmes oder teilweise bodengleiches Bad, Türanpassungen, rutschhemmende Badböden, Handläufe, gut erreichbare Schalter oder die Überbrückung von Schwellen.
6. Wohnlage
Normale Wohnlage
Lage ohne besondere Vor- und Nachteile; meist dichte oder geschlossene Bebauung. Lärm- oder Geruchsbelästigungen gehen nicht über das für eine Mittelstadt am Rande des Ruhrgebiets übliche Maß hinaus.
Einfache Wohnlage
Das Wohnen ist durch Geräusche, Gerüche oder andere Umstände stark beeinträchtigt, etwa Industrie- oder Verkehrsbelastung, mangelhafte Infrastruktur sowie wenig Grün- und Erholungsflächen. Abschlag bis 10 %.
Gute Wohnlage
Aufgelockerte ein- bis zweigeschossige Bebauung in ruhiger Lage, geringe Immissionsbelastung, gute Infrastruktur und günstige Verkehrsanbindung ohne wesentliche Verkehrsbelästigung. Zuschlag bis 10 %.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Marl. Ausgangspunkt sind Mittelwert und Spanne der passenden Baualtersklasse für eine Standardwohnung in normaler Wohnlage; die ausgewählten Prozentsätze werden auf alle drei Tabellenwerte angewandt.
„Bis zu“-Angaben erfordern eine Bewertung des Einzelfalls. Der Rechner belegt bei Wahl eines Merkmals den veröffentlichten Höchstansatz vor, lässt aber kleinere Ansätze zu. Besonderheiten wie Grundriss, neues Badezimmer, sonstige Abweichungen von typischer Ausstattung und normalem Erhaltungszustand bestimmen die Einordnung innerhalb der ausgewiesenen Spanne und werden nicht durch einen eigenen Rechenwert ersetzt. Die Standardwohnung ist mit WC/Bad und Heizung ausgestattet; fehlen diese, verlangt der Mietspiegel einen nicht bezifferten Abschlag.
Für ab 2022 bezugsfertige Wohnungen liegen keine ausreichenden Daten vor. Betriebskosten sowie Mietwerte für Garagen oder Stellplätze sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel 2026 der Stadt Marl und dessen Dokumentation.