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Mainzer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · in Kraft seit 09.04.2025

1. Wohnung

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die bis zum 31.10.2022 bezugsfertig wurden. Für einzelne Tabellenfelder fehlen statistisch belastbare Werte.

2. Vermieterseitige Ausstattung

3. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über die amtliche Hauskoordinatensuche und Wohnlagenkarte gesetzt werden.

4. Spanneneinordnung

Die Tabelle nennt eine 2/3-Spanne. Die nicht bezifferte Orientierungshilfe berücksichtigt in einer Gesamtbewertung insbesondere Bad/WC, Küche, Wohn- und Schlafräume, Wohnanlage und Wohnumfeld sowie die energetische Qualität.

Wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale dürfen nach der amtlichen Anleitung nicht schematisch gegeneinander aufgerechnet werden. Der Rechner zeigt deshalb die Tabellen-Spanne, berechnet daraus aber keinen erfundenen Merkmalsbetrag.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Mainz.

Die Wohnlagenkarte kann Gewerbe-, Sonder- und neue Wohngebiete ohne Bewertung enthalten. Adressen ohne eindeutige Kartenfarbe bleiben manuell; im Einzelfall kann die amtliche Lagebewertung abweichen.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025 und amtlicher Methodenbericht.

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Mietspiegel Mainz 2025: Wie verändern Lage und Ausstattung die Tabelle?

Der Mietspiegel Mainz 2025 liefert für jedes belegte Tabellenfeld einen Median und eine Zweidrittelspanne. Wohnfläche und Bezugsfertigkeit wählen das Feld aus. Wohnlage und gegebenenfalls mittlere Ausstattung verändern danach alle drei Quadratmeterwerte um feste Eurobeträge.

Ist der Mainzer Mietspiegel qualifiziert?

Ja, der Tabellenteil und die wissenschaftlich ermittelte Wohnlage bilden einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Die Fortschreibung trat am 9. April 2025 in Kraft und bildet die Mieten zum Stichtag 1. November 2024 ab. Die ergänzende Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung gehört dagegen nur zum einfachen Teil.

Erfasst werden nicht preisgebundene Wohnungen im Mainzer Stadtgebiet, die spätestens am 31. Oktober 2022 bezugsfertig wurden. Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, möblierte Wohnungen sowie weitere Sonderfälle sind ausgeschlossen. Verglichen wird die Nettokaltmiete ohne Heiz-, Betriebs- und Nebenkosten.

Wie liest man die Mainzer Mietspiegeltabelle?

Acht Baualtersgruppen treffen auf vier Größenklassen. Von 32 möglichen Feldern sind 30 mit Zahlen belegt; zwei Felder bleiben leer. Drei weitere Werte beruhen nur auf 10 bis 29 Datensätzen und besitzen daher eingeschränkte Aussagekraft. Bei einem Leerfeld darf der Rechner keinen Ersatz aus einer Nachbargruppe schätzen.

Die Flächengrenzen sind ausdrücklich geregelt: Genau 60 Quadratmeter gehören zur Klasse 60 bis unter 80 Quadratmeter, genau 80 Quadratmeter zur größten Klasse. Wohnungen, die ab November 2022 bezugsfertig wurden, erhalten ebenfalls keinen Tabellenwert, sondern nur einen Hinweis auf die mögliche Orientierung.

Welche Korrekturen gelten für Lage und Ausstattung?

Die Tabellenwerte setzen gute Ausstattung und mittlere Wohnlage voraus. Eine einfache Lage vermindert alle Werte um 0,20 Euro je Quadratmeter, eine gute Lage erhöht sie um 1,13 Euro. Die amtliche GIS-Karte ordnet Adressen einer einfachen, mittleren oder guten Lage zu; bei nicht eindeutig bewerteten Flächen bleibt die manuelle Prüfung erforderlich.

Mittlere Ausstattung bedeutet Bad oder Sammelheizung und führt in mittlerer Wohnlage zu minus 0,90 Euro je Quadratmeter. In einfacher oder guter Lage ist dieser zusätzliche Abschlag nur hilfsweise als einfacher Mietspiegel verwendbar. Für eine Wohnung ohne Bad und Sammelheizung gibt es gar keinen bezifferten Abschlag.

Was zeigt ein Rechenbeispiel?

Eine 70 Quadratmeter große Wohnung von 1970 hat bei mittlerer Lage und guter Ausstattung einen Median von 9,27 Euro je Quadratmeter. Die Spanne reicht von 7,39 bis 11,32 Euro, der Median entspricht 648,90 Euro im Monat. Bei guter Lage und mittlerer Ausstattung werden plus 1,13 und minus 0,90 Euro addiert; das Ergebnis steigt auf 9,50 Euro oder 665,00 Euro monatlich.

Die Spanne bildet die mittleren zwei Drittel der erhobenen Werte ab. Ihre Grenzen entscheiden nicht automatisch über die Zulässigkeit einer konkreten Miete. Individuelle Merkmale, der Mietvertrag und die gesetzlichen Anforderungen müssen zusätzlich geprüft werden.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel Mainz 2025, Stand April 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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