Kempener Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für freifinanzierte, unmöblierte Wohnungen · Stand Januar 2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Tabelle setzt eine Vollgeschosswohnung mit Heizung, Bad und WC, Wohnungsabschluss, angemessenem Nebenraum und durchschnittlichem Erhaltungszustand voraus. Erfasst werden Küche und zwei bis vier Zimmer mit typischerweise etwa 55 bis 90 m²; abweichende Größen werden über Zu- oder Abschläge berücksichtigt.
2. Baualtersklasse und Ausgangswert
In der Regel ist vom gewogenen Mittelwert auszugehen. Eine andere Position innerhalb der Spanne kommt für weitere, nicht bereits als Zu- oder Abschlag erfasste Unterschiede in Betracht.
Bei Vollmodernisierung gilt als rechnerisches Baujahr das Modernisierungsjahr minus 10 Jahre, bei Teilmodernisierung minus 20 Jahre. Geringere Modernisierungen ändern die Altersklasse nicht. Eine Vollmodernisierung setzt fast alle im Mietspiegel genannten Verbesserungsmaßnahmen voraus; reine Instandsetzungen genügen nicht. Andere nachvollziehbare Einstufungsmethoden bleiben laut Mietspiegel zulässig.
3. Zuschläge
0 % bedeutet jeweils, dass das Merkmal nicht angesetzt wird. Bei veröffentlichten Mindestwerten beginnt eine positive Auswahl am unteren Wert der Bandbreite.
4. Abschläge
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Kempen. Der Mietspiegel 2025 ist ein einfacher, nicht qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558c BGB.
Die Richtwerte sind weder absolute Werte noch Tabellenmieten. Die Wahl der Spannenposition und der Ansätze innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung; die Aufzählung der Zu- und Abschläge ist nicht abschließend. Bei Einfamilienhausnutzung gelten laut Mietspiegel in der Regel nur die dafür freigeschalteten Merkmale.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Mietrichtwerte für die Stadt Kempen, Stand Januar 2025.