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Hofer Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig seit 1. Juni 2026

1. Wohnung

Für frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser im Stadtgebiet Hof von 25 bis 170 m². Nicht anwendbar auf Wohnraum ohne Badezimmer, WC oder eine vom Vermieter gestellte Heizung. Bei später errichteten Wohnungen in bestehenden Gebäuden gilt das Ausbaujahr; Modernisierungen verändern das Baujahr nicht.

2. Wohnlage

Die Wohnlage kann manuell gewählt oder über das amtliche Wohnlagenverzeichnis gesetzt werden.

3. Art und Umgebung

4. Sanitärausstattung

Bei mehreren Badezimmern ist das am besten ausgestattete Badezimmer zu betrachten.

5. Ausstattung

6. Modernisierung

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Hof.

Die Zweidrittelspanne beträgt −15 % bis +14 % des ermittelten Durchschnittswerts. Eine Abweichung innerhalb der Spanne setzt nicht abgebildete oder wesentlich vom ortsüblichen Standard abweichende Merkmale voraus; der Rechner erfindet hierfür keine Werte.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quellen: Qualifizierter Mietspiegel Stadt Hof 2026 und amtliche Dokumentation zur Fortschreibung 2026.

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Mietspiegel Hof 2026: Wie finden Sie die Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Hof 2026 führt von einer wohnflächenabhängigen Basis-Nettokaltmiete über feste Zu- und Abschläge zum individuellen Mittelwert. Berücksichtigt werden unter anderem Baujahr, Wohnlage, Straßenlärm, Wohnungsart und Ausstattung. Der Rechner setzt diese Schritte zusammen und ordnet die veröffentlichte Wohnlage nach Straße und Hausnummer zu.

Ist der Hofer Mietspiegel qualifiziert und aktuell?

Ja, der Stadtrat hat die Ausgabe als qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Sie gilt seit dem 1. Juni 2026. Grundlage ist der neu erstellte Mietspiegel 2024, dessen Werte zum Stichtag 1. Januar 2026 anhand des Verbraucherpreisindex um 4,4 Prozent fortgeschrieben wurden.

Der direkte Anwendungsbereich umfasst frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser im Hofer Stadtgebiet von 25 bis 170 Quadratmetern. Wohnraum ohne Badezimmer, WC oder vermieterseitig gestellte Heizung ist nicht erfasst. Gleiches gilt insbesondere für preisgebundene Wohnungen, bestimmte Wohnheime und nur vorübergehend vermieteten Wohnraum.

Wie entsteht aus den Tabellen der Mittelwert?

Zuerst wird die Wohnfläche kaufmännisch auf einen vollen Quadratmeter gerundet. Für jeden Wert von 25 bis 170 Quadratmetern veröffentlicht Tabelle 1 eine eigene Basismiete. Bei 65 Quadratmetern sind das 5,36 Euro je Quadratmeter. Danach werden sämtliche zutreffenden Eurobeträge aus den Merkmalstabellen addiert oder abgezogen.

Die amtliche Beispielwohnung wurde 1990 gebaut, liegt in Wohnlage 2 und besitzt Einbauküche sowie Balkon. Zum Baujahreszuschlag von 0,44 Euro kommen 0,14 Euro für die Küche und 0,43 Euro für den Balkon. Der Saldo von 1,01 Euro führt zu 6,37 Euro je Quadratmeter beziehungsweise 414,05 Euro monatlich.

Warum kann die konkrete Adresse das Ergebnis verändern?

Hof unterscheidet drei Wohnlagen mit +0,31 Euro, 0 Euro oder −0,39 Euro je Quadratmeter. Viele Straßen gelten vollständig als eine Lage; einige sind nach Hausnummern, gerader und ungerader Seite oder Bereichen geteilt. Der Rechner übernimmt nur diese amtlich veröffentlichten Zuordnungen.

Zusätzlich kann Straßenlärm an einer Hauptverkehrsstraße ab 55 dB mit −0,28 Euro zählen. Dieser Wert folgt nicht automatisch aus dem Wohnlagenverzeichnis. Ob das Gebäude betroffen ist, muss anhand der in der Broschüre bezeichneten Lärmkarte geprüft werden. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus erhält dagegen einen Zuschlag von 0,46 Euro.

Was bedeutet die asymmetrische Zweidrittelspanne?

Sie reicht von 15 Prozent unter bis 14 Prozent über dem Mittelwert. Beim amtlichen Beispiel ergeben sich dadurch 351,94 bis 472,02 Euro monatlich. Die Spanne bildet die Streuung vergleichbarer Mieten und nicht vollständig erfasste Besonderheiten ab.

Eine Miete innerhalb der Grenzen ist nicht allein deshalb rechtmäßig. Für eine Abweichung vom Mittelwert braucht es nachvollziehbare, noch nicht eingerechnete Eigenschaften. Bei einer Mieterhöhung sind außerdem Vertrag, Begründung, Fristen und weitere gesetzliche Grenzen gesondert zu prüfen.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Hof 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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