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Mietspiegelrechner Garmisch-Partenkirchen

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Garmisch-Partenkirchen für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Garmisch-Partenkirchen.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.

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Mietspiegel Garmisch-Partenkirchen 2025: Wie funktioniert die Berechnung?

Der Mietspiegel Garmisch-Partenkirchen 2025 bildet mit Wohnfläche und Baujahr zunächst eine Basis-Nettomiete. Prozentwerte für Modernisierung, Sanitärstandard und weitere Ausstattung verändern diesen Betrag. Der Rechner übernimmt die für Garmisch-Partenkirchen vorgesehene Regionaltabelle und berechnet daraus Mittelwert, Monatsmiete und Spanne.

Handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel?

Ja, die gemeinsame Ausgabe der Zugspitz Region wurde am 15. Januar 2025 als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Sie gilt vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027. Die Zugspitz Region GmbH gab sie für alle 22 Kommunen des Landkreises heraus. Das EMA-Institut wertete dafür 1.225 Datensätze aus dem Sommer 2024 aus.

Der direkte Anwendungsbereich reicht von 30 bis 150 Quadratmetern und umfasst nicht preisgebundene Mietwohnungen sowie vermietete Häuser. Geförderte Wohnungen, Wohnheime, soziale Einrichtungen, gewerblich genutzter Wohnraum und kurzfristig vermietete Ferienwohnungen sind ausgeschlossen. Überwiegend möblierte oder nicht abgeschlossene Wohnungen wurden nicht ausreichend erfasst.

Welche Tabelle gilt für Garmisch-Partenkirchen?

Der Markt teilt die Basistabelle mit Murnau am Staffelsee, Riegsee und Seehausen am Staffelsee. Elf Flächenbereiche und neun Baualtersklassen ergeben 99 Tabellenfelder. Für 80 bis unter 90 Quadratmeter und Baujahr 1975 bis 1984 weist die Tabelle 9,27 Euro je Quadratmeter aus. Bei einem Baujahr 2018 bis 2024 lautet der entsprechende Wert 11,05 Euro.

Die amtliche Beispielwohnung hat 84 Quadratmeter und wurde 1978 gebaut. Vollsanierung, Barrierearmut und Terrasse bringen zusammen 22 Prozent; fehlender Keller und PVC-Boden ergeben 7 Prozent Abschlag. Der Saldo von +15 Prozent erhöht 9,27 Euro um gerundete 1,39 Euro. Das Resultat sind 10,66 Euro je Quadratmeter und 895,44 Euro monatlich.

Was darf als Wohnwertmerkmal angesetzt werden?

Maßgeblich ist nur eine vom Vermieter bereitgestellte Ausstattung. Eine Vollsanierung seit 2010 zählt bei Baujahren vor 1990 +12 Prozent, eine Teilmodernisierung mit wenigstens vier aufgelisteten Maßnahmen +6 Prozent. Einbauküche und Terrasse bringen jeweils +6 Prozent, der allein genutzte Garten +5 Prozent und Barrierearmut +4 Prozent.

Für mindestens drei Merkmale der Sanitärliste gibt es einmalig +2 Prozent. Negative Werte betreffen unter anderem fehlende Nebenräume, einfache Böden oder bestimmte Heizungsnachteile. Eigenschaften, die sich logisch ausschließen, dürfen nicht gleichzeitig gewählt werden. Nicht bezifferte Merkmale verändern den Mittelwert nicht automatisch.

Welche Aussage erlaubt die Spanne?

Die Zweidrittelspanne liegt bei 80 bis 120 Prozent des individuellen Mittelwerts. Sie erklärt die verbleibende Streuung gleichartiger Wohnungen. Eine Miete wird durch ihre bloße Lage innerhalb der Grenzen nicht automatisch zulässig. Abweichungen vom Mittelwert sind mit Besonderheiten zu begründen, die nicht schon durch die Tabellenmerkmale abgegolten sind.

Quelle: Qualifizierte Mietspiegelausgabe der Zugspitz Region 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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