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Mietspiegelrechner Farchant

Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027

1. Wohnung

Gilt in Farchant für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.

2. Modernisierung seit 2010

Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.

Teilmodernisierung seit 2010

Ab mindestens vier der folgenden zehn Maßnahmen werden einmalig +6 % angesetzt.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.

Sanitärausstattung

Ab mindestens drei der sechs Merkmale werden einmalig +2 % angesetzt.

Weitere Wohnwertmerkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Farchant.

Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.

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Mietspiegel Farchant 2025: Wie entsteht der passende Mietwert?

Der Mietspiegel Farchant 2025 nutzt das gemeinsame Rechenmodell der Zugspitz Region, aber eine für Farchants Vergleichsgruppe bestimmte Basistabelle. Sie liefert anhand von Größe und Baujahr den Startwert. Besondere Wohnungsmerkmale verändern ihn prozentual. Verglichen wird die Nettomiete, also der Betrag ohne Betriebskosten.

Welche rechtliche Qualität hat die regionale Ausgabe?

Sie ist als qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB anerkannt. Die Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden bestätigten diesen Status am 15. Januar 2025. Der Zeitraum beginnt am 1. Februar 2025 und endet am 31. Januar 2027. Für die Herausgabe aller 22 Gemeindeausgaben zeichnet die Zugspitz Region GmbH verantwortlich.

Der Mietspiegel gilt für frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 Quadratmetern Wohnfläche. Selbstgenutztes Eigentum, preisgebundener Wohnraum, soziale Einrichtungen, Wohnheime und kurzfristig vermietete Ferienwohnungen gehören nicht zum Anwendungsbereich. Besondere Verhältnisse wie eine überwiegende Möblierung lassen sich nur eingeschränkt damit vergleichen.

Welche Tabelle ist für Farchant maßgeblich?

Farchant teilt seine Basistabelle mit Grainau, Krün, Wallgau, Bad Kohlgrub und Uffing am Staffelsee. Sie unterscheidet elf Flächen- und neun Baujahresklassen. Für eine Wohnung zwischen 80 und unter 90 Quadratmetern nennt sie bei Baujahr 1975 bis 1984 8,57 Euro je Quadratmeter. Bei einem Baujahr von 2018 bis 2024 sind es in dieser Größenklasse 10,22 Euro.

Der Tabellenbetrag ist noch nicht das Endergebnis. Der Rechner saldiert sämtliche zutreffenden Prozentpunkte, wandelt den Saldo in Euro um und rundet die Korrektur auf Cent. Ein Beispiel mit 84 Quadratmetern, Baujahr 1978 und +15 Prozent führt von 8,57 Euro auf 9,86 Euro je Quadratmeter. Die mittlere Monatsmiete beträgt dann 828,24 Euro.

Welche Merkmale haben messbaren Einfluss?

Eine vermieterseitige Vollsanierung seit 2010 bringt bei vor 1990 errichteten Wohnungen 12 Prozent. Mindestens vier veröffentlichte Teilmaßnahmen ergeben 6 Prozent. Auch eine gestellte Einbauküche oder eine Terrasse zählt jeweils +6 Prozent. Für einen allein genutzten Garten sind +5 Prozent und für eine barrierearme Wohnung +4 Prozent vorgesehen.

Auf der anderen Seite stehen beispielsweise −5 Prozent für einfache Böden und jeweils −2 Prozent für einen fehlenden Keller oder Speicher, eine fehlende Gegensprechanlage oder bestimmte Heizungsnachteile. Gehobene und einfache Böden können nicht zugleich angesetzt werden. Der Sanitärzuschlag von 2 Prozent greift erst ab drei Merkmalen der amtlichen Liste.

Ist jeder Wert innerhalb der Spanne ortsüblich?

Nein, die Spanne von plus oder minus 20 Prozent ist zunächst ein statistischer Rahmen. Sie umfasst zwei Drittel der vergleichbaren Mieten. Für eine Abweichung vom berechneten Mittelwert kommen vor allem nicht erfasste oder ungewöhnlich ausgeprägte Wohnwertmerkmale infrage. Die Position in der Spanne allein entscheidet weder über die Zulässigkeit einer Miete noch über eine Mieterhöhung.

Quelle: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 für die beteiligten Kommunen.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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