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Eschweiler Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen · gültig 01.01.2026–31.12.2027

1. Grundangaben

Für vermietete Einfamilienhäuser gelten die Werte des Mietspiegels sinngemäß; die Besonderheiten des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

2. Vollmodernisierung

Eine Änderung der Baujahresgruppe setzt wesentlichen Bauaufwand von mindestens einem Drittel des damaligen Neubauaufwands und einen aktuellen Wohnstandard voraus. Bei Auswahl verwendet der Rechner das Modernisierungsjahr als maßgebliches Einordnungsjahr; diese Einordnung ist im Einzelfall zu bewerten.

3. Ausstattung

Die Tabellenwerte der teilweise ausgestatteten Kategorie sind nur für Baujahre bis 1960 veröffentlicht.

4. Wohnlage

Einfache Wohnlage

Bereich von Industrieanlagen, starke Verkehrs-, Lärm-, Staub- oder Geruchsbelastung, wenig Licht, Luft und Sonne oder keine nahen öffentlichen Verkehrsmittel beziehungsweise Einkaufsmöglichkeiten.

Mittlere Wohnlage

Wohnstraße oder Wohngegend ohne besondere Lagevorteile, auch Innenstadt oder Vorort; öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar. Dazu zählen auch Wohn- und Geschäftsstraßen mit Durchgangsverkehr.

Gute Wohnlage

Bevorzugtes, ruhiges Wohnviertel nahe Grünanlagen oder Wohnanlage mit Gärten beziehungsweise Vorgärten und gut erreichbarer Infrastruktur.

5. Wohnungsgröße

Bei 75 m² ist keine Größenanpassung vorgesehen.

6. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Besondere Ausstattungsmerkmale

Als wertsteigernde Beispiele nennt der Mietspiegel Fußbodenheizung, offenen Kamin, ausgesprochen komfortable Sanitärausstattung, Parkett-, Marmor- oder hochwertigen Teppichboden, Einbauschränke und Personenaufzug.

Wärme- und Schallschutz

Isolierglasfenster und andere Wärme- oder Schallschutzmaßnahmen sind nur wertsteigernd, wenn sie für das Baujahr nicht typisch sind.

Der Mietspiegel beziffert weder einen Tabellenmittelwert noch die Wirkung einzelner Merkmale. Die Spannenposition bleibt daher eine Bewertung des konkreten Einzelfalls.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Eschweiler. Der Mietspiegel veröffentlicht Mietspannen, jedoch keinen gesonderten Tabellenmittelwert; die angezeigte Spannenmitte ist daher eine rein rechnerische Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.

Der Kleinwohnungszuschlag setzt eine Wohnfläche unter 45 m² und einen integrierten Sanitär- und Versorgungsbereich voraus. Die Tabellenwerte gelten für vermietete Einfamilienhäuser nur sinngemäß. Ein Modernisierungszuschlag nach § 559 BGB ist nicht Bestandteil dieser Tabellenberechnung.

Die Tabellenwerte sind Kaltmieten je m². Betriebskosten, Schönheitsreparaturen sowie Möblierungszuschläge sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel Eschweiler 2026/2027.


Mietspiegel Eschweiler 2026/2027: Wie wird die passende Mietspanne gefunden?

Der Mietspiegel Eschweiler 2026/2027 veröffentlicht Mietspannen nach Baualtersgruppe, Wohnlage und Grundausstattung. Der Rechner oben ermittelt das passende Feld und zeigt ergänzend dessen arithmetische Mitte. Diese Mitte ist eine Rechenhilfe, denn die Quelle selbst nennt keinen gesonderten Mittelwert.

Ist der Eschweiler Mietspiegel qualifiziert?

Nein, er ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB für freifinanzierte Wohnungen. Erstellt wurde er vom örtlichen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein und dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgebung unter Mitwirkung der Stadt Eschweiler. Er gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Die Tabelle weist Kaltmieten ohne Betriebskosten aus. Schönheitsreparaturen sind ebenfalls nicht im Mietwert enthalten. Für Teil- oder Vollmöblierung kann ein gesonderter, am Zeitwert orientierter Zuschlag in Betracht kommen; einen festen Betrag liefert die Quelle dafür nicht.

Wie ist die Mietspiegeltabelle gegliedert?

Zehn Baualtersgruppen reichen von Gebäuden bis 1960 bis zu Wohnungen ab 2022. Jede Gruppe unterscheidet einfache, mittlere und gute Wohnlage. Für die älteste Gruppe bestehen zwei Ausstattungsstufen: entweder Bad oder Heizung sowie Bad und Heizung. Ab Baujahr 1961 ist nur die vollständige Kombination veröffentlicht.

Bei 75 Quadratmetern, Baujahr 1970, mittlerer Lage sowie Bad und Heizung beträgt die Spanne 5,60 bis 6,90 Euro pro Quadratmeter. Die rechnerische Mitte liegt bei 6,25 Euro, entsprechend 468,75 Euro monatlich.

Welche Ausstattung beeinflusst die Position in der Spanne?

Der Mietspiegel nennt unter anderem Fußbodenheizung, offenen Kamin, hochwertige Böden, komfortable Sanitärausstattung, Einbauschränke und Personenaufzug als mögliche wertsteigernde Merkmale. Wärme- oder Schallschutz zählt nur, soweit er nicht bereits baujahrstypisch ist. Einzelne Merkmale erhalten keine automatischen Euro- oder Prozentwerte; sie helfen bei der Einordnung innerhalb des Korridors.

Wann gilt der Zuschlag für eine Kleinwohnung?

Bei einer Wohnung unter 45 Quadratmetern mit integriertem Sanitär- und Versorgungsbereich kann im Einzelfall ein Zuschlag von 10 Prozent erforderlich sein. Er gilt nicht allein wegen der kleinen Fläche. Der Rechner verlangt deshalb eine ausdrückliche Bestätigung der beschriebenen Wohnungsart. Genau 45 Quadratmeter fallen nicht unter die Regel.

Wie verändert eine Vollmodernisierung die Einordnung?

Eine Vollmodernisierung kann das Modernisierungsjahr zum maßgeblichen Einordnungsjahr machen. Dafür muss der wesentliche Bauaufwand mindestens ein Drittel des damaligen Neubauaufwands erreichen und die Wohnung aktuellen Ansprüchen genügen. Diese Bewertung bleibt einzelfallabhängig.

Die ermittelte Spanne bietet eine sachliche Orientierung zur Nettokaltmiete. Sie beantwortet nicht allein, ob eine konkrete Miethöhe oder Mieterhöhung rechtlich zulässig ist. Dafür sind Mietvertrag, tatsächliche Merkmale und weitere gesetzliche Voraussetzungen gesondert zu prüfen.

Quelle: Mietspiegel Eschweiler für den Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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