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Mietspiegelrechner – Eschweiler 2026/2027 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Eschweiler Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen · gültig 01.01.2026–31.12.2027

1. Grundangaben

Für vermietete Einfamilienhäuser gelten die Werte des Mietspiegels sinngemäß; die Besonderheiten des Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

2. Vollmodernisierung

Eine Änderung der Baujahresgruppe setzt wesentlichen Bauaufwand von mindestens einem Drittel des damaligen Neubauaufwands und einen aktuellen Wohnstandard voraus. Bei Auswahl verwendet der Rechner das Modernisierungsjahr als maßgebliches Einordnungsjahr; diese Einordnung ist im Einzelfall zu bewerten.

3. Ausstattung

Die Tabellenwerte der teilweise ausgestatteten Kategorie sind nur für Baujahre bis 1960 veröffentlicht.

4. Wohnlage

Einfache Wohnlage

Bereich von Industrieanlagen, starke Verkehrs-, Lärm-, Staub- oder Geruchsbelastung, wenig Licht, Luft und Sonne oder keine nahen öffentlichen Verkehrsmittel beziehungsweise Einkaufsmöglichkeiten.

Mittlere Wohnlage

Wohnstraße oder Wohngegend ohne besondere Lagevorteile, auch Innenstadt oder Vorort; öffentliche Verkehrsmittel und Einkaufsmöglichkeiten sind zu Fuß erreichbar. Dazu zählen auch Wohn- und Geschäftsstraßen mit Durchgangsverkehr.

Gute Wohnlage

Bevorzugtes, ruhiges Wohnviertel nahe Grünanlagen oder Wohnanlage mit Gärten beziehungsweise Vorgärten und gut erreichbarer Infrastruktur.

5. Wohnungsgröße

Bei 75 m² ist keine Größenanpassung vorgesehen.

6. Einordnung innerhalb der Mietspanne

Besondere Ausstattungsmerkmale

Als wertsteigernde Beispiele nennt der Mietspiegel Fußbodenheizung, offenen Kamin, ausgesprochen komfortable Sanitärausstattung, Parkett-, Marmor- oder hochwertigen Teppichboden, Einbauschränke und Personenaufzug.

Wärme- und Schallschutz

Isolierglasfenster und andere Wärme- oder Schallschutzmaßnahmen sind nur wertsteigernd, wenn sie für das Baujahr nicht typisch sind.

Der Mietspiegel beziffert weder einen Tabellenmittelwert noch die Wirkung einzelner Merkmale. Die Spannenposition bleibt daher eine Bewertung des konkreten Einzelfalls.

Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Eschweiler. Der Mietspiegel veröffentlicht Mietspannen, jedoch keinen gesonderten Tabellenmittelwert; die angezeigte Spannenmitte ist daher eine rein rechnerische Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.

Der Kleinwohnungszuschlag setzt eine Wohnfläche unter 45 m² und einen integrierten Sanitär- und Versorgungsbereich voraus. Die Tabellenwerte gelten für vermietete Einfamilienhäuser nur sinngemäß. Ein Modernisierungszuschlag nach § 559 BGB ist nicht Bestandteil dieser Tabellenberechnung.

Die Tabellenwerte sind Kaltmieten je m². Betriebskosten, Schönheitsreparaturen sowie Möblierungszuschläge sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel Eschweiler 2026/2027.