Duisburger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Duisburg · gültig ab 01.02.2026 (Laufzeit zwei Jahre)
1. Wohnung
Die Basis-Nettomiete richtet sich allein nach der Wohnfläche (Tabelle 1 des Mietspiegels); das Baujahr wird als prozentualer Zu- oder Abschlag berücksichtigt (Kategorie 1). Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Gebäude fertig erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde; bei nachträglichem An- oder Ausbau das Jahr der Baumaßnahme.
2. Wohnungsausstattung
Zu-/Abschläge nach Kategorie 2 der Tabelle 2. Maßgeblich sind nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt wurden; vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung bleibt unberücksichtigt.
3. Badausstattung
Punktesystem nach Kategorie 3 der Tabelle 2: je positives Merkmal +1 Punkt, je negatives Merkmal −1 Punkt. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Zu- oder Abschlag.
4. Modernisierungsmaßnahmen
Zuschläge nach Kategorie 4 der Tabelle 2, abhängig davon, ob die Maßnahme in den 2010er-Jahren (+3 %) oder in den 2020er-Jahren (+4 %) durchgeführt wurde. Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden.
5. Wohnlage
Zu-/Abschläge nach Kategorie 5 der Tabelle 2. Geben Sie Straße und Hausnummer an, um die Wohnlage automatisch aus dem Wohnlagenverzeichnis des Mietspiegels zu ermitteln – oder wählen Sie die Wohnlage manuell. Sie kann auch über die Wohnlagenkarte des Gutachterausschusses (gars.nrw/duisburg) oder das Geoportal der Stadt Duisburg (geoportal.duisburg.de) bestimmt werden. Die Wohnlagenkarte bezeichnet die Lagen als „sehr gut" (A), „gut" (B), „mittel" (C) und „einfach" (D).
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels (Tabelle 3): Basis-Nettomiete nach Wohnfläche (Tabelle 1) zuzüglich der Summe aller prozentualen Zu- und Abschläge (Tabelle 2). Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) reicht von −11 % bis +12 % des ermittelten Durchschnittswerts; innerhalb dieser Spanne gelten Mieten gewöhnlich als ortsüblich.
Bei der Wohnflächenberechnung werden Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m zur Hälfte berücksichtigt, Flächen unter 1 m lichter Höhe gar nicht; Flächen von Balkonen und Loggien in der Regel mit einem Viertel, bei hohem Nutzwert maximal zur Hälfte (§ 4 Ziffer 4 Wohnflächenverordnung).
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 20 m² bis 120 m² Wohnfläche in Mehrfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Zweifamilienhäusern; auf frei stehende Einfamilienhäuser ist er nicht unmittelbar anwendbar. Nicht erfasst sind u. a. preisgebundener Wohnraum, gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum in Heimen, Untermietverhältnisse, (teil)möblierter Wohnraum sowie Dienst- und Werkswohnungen. Baujahre ab 2024 sind nicht Teil des Mietspiegels.
Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Duisburg 2026 (§ 558d BGB), in Kraft ab 01.02.2026 für die Dauer von zwei Jahren.