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Duisburger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in Duisburg · gültig ab 01.02.2026 (Laufzeit zwei Jahre)

1. Wohnung

Die Basis-Nettomiete richtet sich allein nach der Wohnfläche (Tabelle 1 des Mietspiegels); das Baujahr wird als prozentualer Zu- oder Abschlag berücksichtigt (Kategorie 1). Maßgeblich ist das Jahr, in dem das Gebäude fertig erstellt bzw. die Wohnung bezugsfertig wurde; bei nachträglichem An- oder Ausbau das Jahr der Baumaßnahme.

2. Wohnungsausstattung

Zu-/Abschläge nach Kategorie 2 der Tabelle 2. Maßgeblich sind nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt wurden; vom Mieter selbst geschaffene Ausstattung bleibt unberücksichtigt.

3. Badausstattung

Punktesystem nach Kategorie 3 der Tabelle 2: je positives Merkmal +1 Punkt, je negatives Merkmal −1 Punkt. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Zu- oder Abschlag.

Positive Merkmale (je +1 Punkt)
Negative Merkmale (je −1 Punkt)

4. Modernisierungsmaßnahmen

Zuschläge nach Kategorie 4 der Tabelle 2, abhängig davon, ob die Maßnahme in den 2010er-Jahren (+3 %) oder in den 2020er-Jahren (+4 %) durchgeführt wurde. Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie vom Vermieter durchgeführt wurden.

Kellerdeckendämmung
Außenwanddämmung (mind. 50 %)
Fensteraustausch (mind. 50 %)
Sanitärbereich (mind. Fliesen, WC, Badewanne/Duschtasse und Waschbecken)
Elektroinstallationen in der Wohnung (einschließlich Verkabelungen)

5. Wohnlage

Zu-/Abschläge nach Kategorie 5 der Tabelle 2. Geben Sie Straße und Hausnummer an, um die Wohnlage automatisch aus dem Wohnlagenverzeichnis des Mietspiegels zu ermitteln – oder wählen Sie die Wohnlage manuell. Sie kann auch über die Wohnlagenkarte des Gutachterausschusses (gars.nrw/duisburg) oder das Geoportal der Stadt Duisburg (geoportal.duisburg.de) bestimmt werden. Die Wohnlagenkarte bezeichnet die Lagen als „sehr gut" (A), „gut" (B), „mittel" (C) und „einfach" (D).

Adresse der Wohnung (optional)

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels (Tabelle 3): Basis-Nettomiete nach Wohnfläche (Tabelle 1) zuzüglich der Summe aller prozentualen Zu- und Abschläge (Tabelle 2). Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) reicht von −11 % bis +12 % des ermittelten Durchschnittswerts; innerhalb dieser Spanne gelten Mieten gewöhnlich als ortsüblich.

Bei der Wohnflächenberechnung werden Dachgeschossflächen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m zur Hälfte berücksichtigt, Flächen unter 1 m lichter Höhe gar nicht; Flächen von Balkonen und Loggien in der Regel mit einem Viertel, bei hohem Nutzwert maximal zur Hälfte (§ 4 Ziffer 4 Wohnflächenverordnung).

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 20 m² bis 120 m² Wohnfläche in Mehrfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Zweifamilienhäusern; auf frei stehende Einfamilienhäuser ist er nicht unmittelbar anwendbar. Nicht erfasst sind u. a. preisgebundener Wohnraum, gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum in Heimen, Untermietverhältnisse, (teil)möblierter Wohnraum sowie Dienst- und Werkswohnungen. Baujahre ab 2024 sind nicht Teil des Mietspiegels.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Duisburg 2026 (§ 558d BGB), in Kraft ab 01.02.2026 für die Dauer von zwei Jahren.


Mietspiegel Duisburg 2026: Wie führt das Prozentmodell zur Vergleichsmiete?

Der Mietspiegel Duisburg 2026 kombiniert eine Basismiete nach Wohnfläche mit prozentualen Zu- und Abschlägen aus fünf Kategorien. Der Rechner oben addiert diese Prozente, rechnet sie in Euro um und zeigt Mittelwert sowie Zwei-Drittel-Spanne. Die amtliche Wohnlage lässt sich über Straße und Hausnummer zuordnen.

Wie aktuell ist der Duisburger Mietspiegel?

Die Ausgabe 2026 ist ein fortgeschriebener qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Sie basiert auf der wissenschaftlichen Erhebung für 2024 und wurde anhand der Preisentwicklung zwischen Mai 2023 und Mai 2025 angepasst. Die beteiligten Interessenverbände erkannten sie am 27. Januar 2026 an. Seit dem 1. Februar 2026 gilt sie für zwei Jahre.

Der Mietspiegel erfasst nicht preisgebundenen Wohnraum von 20 bis 120 Quadratmetern in Mehrfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Zweifamilienhäusern. Freistehende Einfamilienhäuser sowie mehrere geförderte oder besondere Wohnformen sind nicht unmittelbar erfasst.

Wie wird die Basismiete gefunden?

Die Tabelle enthält 50 Wohnflächenstufen, meist in Zwei-Quadratmeter-Schritten. Sie beginnt bei 20 bis 21 Quadratmetern mit 7,66 Euro und endet bei 118 bis 120 Quadratmetern mit 6,26 Euro. Dezimalflächen werden der vollständigen Stufe zugeordnet. Die Größe verändert danach keinen weiteren Faktor.

Welche Prozente verändern den Ausgangswert?

Sechs Baualtersklassen reichen von Gebäuden vor 1949 bis zu Wohnungen von 2007 bis 2023. Ihre Werte liegen zwischen minus 6 und plus 30 Prozent. Weitere Zuschläge gelten etwa für einen Stellplatz ohne eigenen Mietvertrag, Rollstuhlgerechtigkeit oder eine große Terrasse beziehungsweise einen großen Balkon. Ein fehlender Balkon führt zu 2 Prozent Abschlag.

Das Bad wird über Plus- und Minuspunkte als einfach, mittel oder gut eingestuft. Fünf Arten von Modernisierungen bringen je nach Durchführung in den 2010er- oder 2020er-Jahren 3 oder 4 Prozent. Für die Wohnlage gelten minus 3 Prozent in D, kein Ansatz in C sowie plus 8 Prozent in A und B.

Warum ist die Wohnadresse wichtig?

Die amtliche Karte unterscheidet sehr gute, gute, mittlere und einfache Wohnlagen. Der Rechner übersetzt sie in A bis D und setzt die Auswahl bei einer enthaltenen Adresse automatisch. Fehlt eine eindeutige Angabe, bleibt die Lage manuell zu prüfen. Die Adresse ersetzt keine Prüfung des übrigen Geltungsbereichs.

Was zeigt das amtliche Rechenbeispiel?

Für 75 Quadratmeter, Baujahr 1965, Terrasse, Stellplatz, gutes Bad, zwei Modernisierungen und Wohnlage C ergeben sich 29 Prozent Zuschlag. Aus 6,43 Euro werden 8,29 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 621,75 Euro monatlich. Die Zwei-Drittel-Spanne reicht von 7,38 bis 9,28 Euro.

Diese Spanne liegt 11 Prozent unter und 12 Prozent über dem Durchschnitt. Sie bildet nicht vollständig erfasste Unterschiede ab. Ein Wert darin entscheidet nicht automatisch über die rechtliche Zulässigkeit einer konkreten Miete oder Mieterhöhung.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Duisburg 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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