Dinslakener Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel · Stand 01.01.2026 · gültig bis 31.12.2027
1. Grundangaben
Der Mietspiegel ordnet modernisierte Wohnungen nach dem Modernisierungszeitraum ein. Eine Modernisierung darf die ursprüngliche Baualtersklasse nicht verschlechtern.
2. Wohnlage
Der Mietspiegel nimmt keine Einstufung einzelner Adressen vor. Die Wohnlage ist deshalb sachgerecht im Einzelfall auszuwählen.
Einfache Wohnlage: Wohnungen an Straßen mit starkem Verkehr oder mit Beeinträchtigungen durch Handwerks- und Gewerbebetriebe, insbesondere in Mischgebieten. Kennzeichnend können außerdem Lärm-, Staub- oder Geruchsbelastungen sowie fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sein.
Mittlere Wohnlage: Die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in mittleren Wohnlagen. Gemeint sind Normalwohnungen ohne besondere Vor- oder Nachteile.
Gute Wohnlage: Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung und im Wesentlichen nur Anliegerverkehr. Hinzu kommen gute Einkaufsmöglichkeiten, Einrichtungen ohne Beeinträchtigung des Wohnens und günstige Verbindungen zur Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
3. Wohnungs- und Gebäudeart
4. Ausstattung und Beschaffenheit
Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, soweit sie vom Vermieter erbracht wurden.
- Erhaltungszustand von Haus und Wohnung
- Grundriss und Lage innerhalb des Hauses
- Qualität von Beheizung, Bad sowie Sanitär- und Elektroinstallation
Für eine Normalwohnung ist nach dem Mietspiegel vom Mittelwert auszugehen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Dinslaken. Die veröffentlichten Zu- und Abschläge werden gemäß Mietspiegel auf den Mittelwert angewendet; die Tabellenbandbreite wird unverändert zur Orientierung ausgewiesen.
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus. Ausgenommen sind insbesondere öffentlich geförderter, überwiegend gewerblich genutzter, kurzzeitig vermieteter, dienst- oder werkgebundener sowie vollständig untervermieteter Wohnraum.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel für die Stadt Dinslaken, Stand 01.01.2026.