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Dinslakener Mietspiegelrechner

Einfacher Mietspiegel · Stand 01.01.2026 · gültig bis 31.12.2027

1. Grundangaben

neue Tabellenklasse

Der Mietspiegel ordnet modernisierte Wohnungen nach dem Modernisierungszeitraum ein. Eine Modernisierung darf die ursprüngliche Baualtersklasse nicht verschlechtern.

2. Wohnlage

−10 %
±0 %
+10 %

Der Mietspiegel nimmt keine Einstufung einzelner Adressen vor. Die Wohnlage ist deshalb sachgerecht im Einzelfall auszuwählen.

Einfache Wohnlage: Wohnungen an Straßen mit starkem Verkehr oder mit Beeinträchtigungen durch Handwerks- und Gewerbebetriebe, insbesondere in Mischgebieten. Kennzeichnend können außerdem Lärm-, Staub- oder Geruchsbelastungen sowie fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sein.

Mittlere Wohnlage: Die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in mittleren Wohnlagen. Gemeint sind Normalwohnungen ohne besondere Vor- oder Nachteile.

Gute Wohnlage: Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung und im Wesentlichen nur Anliegerverkehr. Hinzu kommen gute Einkaufsmöglichkeiten, Einrichtungen ohne Beeinträchtigung des Wohnens und günstige Verbindungen zur Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

3. Wohnungs- und Gebäudeart

±0 %
+15 %
+15 %
−10 %
%

4. Ausstattung und Beschaffenheit

Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, soweit sie vom Vermieter erbracht wurden.

±0 %
−10 %
%
%
Einordnung innerhalb der Tabellenbandbreite:
  • Erhaltungszustand von Haus und Wohnung
  • Grundriss und Lage innerhalb des Hauses
  • Qualität von Beheizung, Bad sowie Sanitär- und Elektroinstallation

Für eine Normalwohnung ist nach dem Mietspiegel vom Mittelwert auszugehen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Dinslaken. Die veröffentlichten Zu- und Abschläge werden gemäß Mietspiegel auf den Mittelwert angewendet; die Tabellenbandbreite wird unverändert zur Orientierung ausgewiesen.

Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus. Ausgenommen sind insbesondere öffentlich geförderter, überwiegend gewerblich genutzter, kurzzeitig vermieteter, dienst- oder werkgebundener sowie vollständig untervermieteter Wohnraum.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel für die Stadt Dinslaken, Stand 01.01.2026.