Brühler Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen · Stand Mai 2026
1. Grundangaben
Die veröffentlichte Tabelle enthält Werte für Wohnungen von 30 bis 109,9 m². Für größere Wohnungen ist trotz des weiteren allgemeinen Geltungsbereichs keine Tabellenberechnung möglich. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet.
2. Modernisierung oder umfassende Sanierung
Eine modernisierte Wohnung muss erneuerte Sanitäreinrichtungen, eine zeitgemäß erweiterte Elektroinstallation und eine Heizung im Sinne des Mietspiegels aufweisen. Bei umfassend sanierten Gebäuden und neu geschaffenem Wohnraum ist stattdessen das Fertigstellungsjahr der Sanierung bzw. des Ausbaus als Baujahr einzutragen.
3. Ausstattung
A · mit Heizung und Bad/WC
Die Wohnung verfügt über eine Heizung sowie ein eigenes Bad mit WC. Für die Gruppe bis 1960 ist nur diese Tabellenzeile veröffentlicht.
B · mit besonderer Ausstattung
Mehrere Merkmale müssen vorliegen und die Gesamtanlage muss vom Gruppenstandard abweichen, zum Beispiel:
- außergewöhnlicher Fußboden, separates WC, Zweitbad oder separate Dusche,
- Einbauküche, hochwertige Einbauschränke oder große Balkon-, Terrassen-, Loggia-, Garten- oder Atriumfläche,
- je nach Baualtersgruppe wärme- und schalldämmende Verglasung oder barrierearmer Zutritt bzw. bodengleiche Dusche.
4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag
Der mögliche Abschlag um 10 % ist eine Orientierung und wird beim Zusammentreffen mehrerer genannter Gründe nur einmal angesetzt.
Mittlere Wohnlage
Normale Wohnlage ohne besondere Vor- oder Nachteile; die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in diesen Wohngegenden.
Gute Wohnlage
Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.
Einfache Wohnlage
Das Wohnen ist durch Geräusch, Geruch oder andere Kriterien erheblich beeinträchtigt.
5. Geltungsbereich und besondere Wohnform
Als Appartement gilt eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische sowie separatem Bad oder Dusche und WC. Der Mietspiegel nennt keinen bezifferbaren Zuschlag.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Brühl. Der Brühler Mietspiegel weist Mietspannen, aber keinen gesonderten Mittelwert aus; deshalb zeigt der Rechner zusätzlich deren rein rechnerische Mitte als Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.
Die Spannen bilden den Schwerpunkt des Marktes ab; höhere und niedrigere Mieten sind nicht ausgeschlossen. Für Appartements, sehr gute Wohnlagen, außergewöhnlich gestaltete und gepflegte Wohnhäuser sowie Neubauten können höhere Mieten entstehen. Die oben bezeichneten Hausarten und sonstigen ausgeschlossenen Wohnformen sind nicht erfasst.
Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m². Betriebs- und Heizkosten sowie Zuschläge für Möblierung, Küchenausstattung oder Stellplätze sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Brühl 2026 und die Dokumentation der Rheinischen Immobilienbörse e. V.