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Borkener Mietwertrechner

Amtlicher Mietwertrahmen 2026 · kein Mietspiegel nach §§ 558c, 558d BGB

Wichtige Einordnung

Für die Stadt Borken besteht kein eigener Mietspiegel. Dieser Rechner bildet ausschließlich die Borkener Mietwertspannen aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken ab.

Der Mietwertrahmen dient der Ableitung von Liegenschaftszinssätzen und als Orientierung für finanzmathematische Aufgaben der Wertermittlung. Er ersetzt keinen Mietspiegel, ist keine Miet- und Pachtpreissammlung und eignet sich nicht ohne Weiteres zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558a BGB.

1. Grundangaben

Die Wohnfläche verändert nicht den Quadratmeterwert der amtlichen Tabelle; sie wird zur Berechnung des monatlichen Nettokaltmietrahmens verwendet. Stellplätze und Garagen bleiben unberücksichtigt.

2. Ausstattungsklasse

Einfach

Unterdurchschnittlicher Ausstattungsstandard des konkreten Objekts.

Mittel

Durchschnittlicher Ausstattungsstandard; voreingestellte Orientierung.

Gehoben

Überdurchschnittlicher Ausstattungsstandard des konkreten Objekts.

Der Grundstücksmarktbericht veröffentlicht keine Merkmalsliste zur Abgrenzung dieser drei Ausstattungsklassen. Die Auswahl muss deshalb sachverständig anhand des Gesamtstandards getroffen werden.

3. Orientierung innerhalb der Mietwertspanne

Der Gutachterausschuss veröffentlicht Unter- und Obergrenzen, jedoch keinen Mittelwert. Die hier angebotene Spannenmitte ist ausschließlich das arithmetische Mittel beider Grenzen und kein amtlich veröffentlichter Tabellenwert.

Ergebnis: unverbindliche Mietwertorientierung

Hinweise: Der Rechner ermittelt eine durchschnittliche Nettokaltmietorientierung ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Mietwertrahmen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken. Die zugrunde liegenden Spannen wurden für Zwecke der Immobilienwertermittlung beschlossen und sind mit sachverständiger Sorgfalt zu verwenden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Grundstücksmarktbericht 2026, insbesondere Kapitel 9.1 und die Tabellen auf Seite 196/197 des Berichts. Der Bericht wurde am 23.03.2026 beschlossen und beruht bei den Mietwertrahmen unter anderem auf einer 2023 durchgeführten Umfrage.


Mietspiegel Borken: Was leistet der amtliche Mietwertrahmen 2026?

Einen Mietspiegel Borken im Sinne der §§ 558c oder 558d BGB gibt es nicht. Der Rechner oben wertet stattdessen den amtlichen Mietwertrahmen aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 des Kreises Borken aus. Das ist eine wichtige Unterscheidung: Die veröffentlichten Spannen bieten eine Orientierung für Nettokaltmieten, besitzen aber nicht den Rechtscharakter eines einfachen oder qualifizierten Mietspiegels.

Woher stammen die Borkener Mietwerte?

Die Werte stehen im Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken. Der Bericht trägt das Datum 23. März 2026 und betrachtet den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Die Mietwertrahmen wurden vor allem als Modellkomponente für die Grundstückswertermittlung beschlossen.

Für die Datengrundlage wurden zuletzt 2023 rund 170 Stellen angeschrieben. Etwa 60 externe Stellen meldeten ihre Einschätzungen möglicher Mieten. Hinzu kamen Erkenntnisse aus Ertragswertgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen und vorhandenen Mietspiegeln. Insgesamt flossen rund 9.600 Datensätze zu verschiedenen Immobilientypen, Baujahres- und Ausstattungsklassen sowie Stellplätzen in die Auswertung ein.

Wie berechnet der Borkener Mietwertrechner die Spanne?

Der Rechner verwendet die für Borken veröffentlichten Werte für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser. Drei Angaben bestimmen die passende Tabellenzelle:

  • die Gebäudeart,
  • eine von sechs Baujahresklassen und
  • die Ausstattungsklasse einfach, mittel oder gehoben.

Damit ergeben sich 36 mögliche Mietwertspannen. Die Baujahresklassen reichen von „1949 und älter“ bis „2021 und jünger“. Der Grundstücksmarktbericht nennt für jede Kombination einen unteren und einen oberen Quadratmeterwert. Einen amtlich veröffentlichten Mittelwert gibt es nicht. Der Rechner bildet lediglich die rechnerische Mitte aus beiden Grenzen und kennzeichnet sie entsprechend.

Welche Bedeutung haben Wohnfläche und Ausstattung?

Die Wohnfläche entscheidet in Borken nicht über den Quadratmeterwert. Sie wird erst anschließend mit Untergrenze, rechnerischer Mitte und Obergrenze multipliziert. So entstehen die monatlichen Orientierungsbeträge. Mieten für Stellplätze oder Garagen bleiben außerhalb des Ergebnisses.

Bei der Ausstattung ist besondere Sorgfalt nötig. Der Bericht veröffentlicht keine feste Merkmalliste, die „einfach“, „mittel“ und „gehoben“ voneinander abgrenzt. Eine einzelne Einbauküche oder ein moderner Boden reicht daher nicht automatisch für die höchste Klasse. Entscheidend ist der Gesamtstandard des Gebäudes und der Wohnung.

Wie sieht eine typische Berechnung aus?

Für ein Mehrfamilienhaus mit Baujahr 1990 und mittlerer Ausstattung nennt der Bericht für Borken eine Spanne von 5,10 bis 7,70 Euro pro Quadratmeter. Die rechnerische Mitte beträgt 6,40 Euro. Bei 75 Quadratmetern entspricht das einer Orientierung von 480 Euro Nettokaltmiete im Monat. Der monatliche Rahmen reicht in diesem Beispiel von 382,50 bis 577,50 Euro.

Was bedeutet der Mietwertrahmen für Mieter und Vermieter?

Die Werte können helfen, eine Miethöhe grob in den örtlichen Markt einzuordnen. Sie ersetzen jedoch weder einen kommunalen Mietspiegel noch eine individuelle rechtliche Prüfung. Der Gutachterausschuss verlangt ausdrücklich eine sachverständige Würdigung. Mieter sollten den Rechner deshalb nicht als alleinigen Beleg gegen eine Mieterhöhung verstehen. Vermieter können die Spannen ebenfalls nicht wie die Werte eines qualifizierten Mietspiegels behandeln. Gebäudeart, Baujahr und Gesamtstandard müssen im Einzelfall nachvollziehbar eingeordnet werden.

Quelle: Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken, Kapitel 9.1.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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