Borkener Mietwertrechner
Amtlicher Mietwertrahmen 2026 · kein Mietspiegel nach §§ 558c, 558d BGB
Wichtige Einordnung
Für die Stadt Borken besteht kein eigener Mietspiegel. Dieser Rechner bildet ausschließlich die Borkener Mietwertspannen aus dem Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken ab.
Der Mietwertrahmen dient der Ableitung von Liegenschaftszinssätzen und als Orientierung für finanzmathematische Aufgaben der Wertermittlung. Er ersetzt keinen Mietspiegel, ist keine Miet- und Pachtpreissammlung und eignet sich nicht ohne Weiteres zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558a BGB.
1. Grundangaben
Die Wohnfläche verändert nicht den Quadratmeterwert der amtlichen Tabelle; sie wird zur Berechnung des monatlichen Nettokaltmietrahmens verwendet. Stellplätze und Garagen bleiben unberücksichtigt.
2. Ausstattungsklasse
Einfach
Unterdurchschnittlicher Ausstattungsstandard des konkreten Objekts.
Mittel
Durchschnittlicher Ausstattungsstandard; voreingestellte Orientierung.
Gehoben
Überdurchschnittlicher Ausstattungsstandard des konkreten Objekts.
Der Grundstücksmarktbericht veröffentlicht keine Merkmalsliste zur Abgrenzung dieser drei Ausstattungsklassen. Die Auswahl muss deshalb sachverständig anhand des Gesamtstandards getroffen werden.
3. Orientierung innerhalb der Mietwertspanne
Der Gutachterausschuss veröffentlicht Unter- und Obergrenzen, jedoch keinen Mittelwert. Die hier angebotene Spannenmitte ist ausschließlich das arithmetische Mittel beider Grenzen und kein amtlich veröffentlichter Tabellenwert.
Ergebnis: unverbindliche Mietwertorientierung
Hinweise: Der Rechner ermittelt eine durchschnittliche Nettokaltmietorientierung ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Mietwertrahmen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Borken. Die zugrunde liegenden Spannen wurden für Zwecke der Immobilienwertermittlung beschlossen und sind mit sachverständiger Sorgfalt zu verwenden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist der Grundstücksmarktbericht 2026, insbesondere Kapitel 9.1 und die Tabellen auf Seite 196/197 des Berichts. Der Bericht wurde am 23.03.2026 beschlossen und beruht bei den Mietwertrahmen unter anderem auf einer 2023 durchgeführten Umfrage.