Zum Hauptinhalt springen

Bocholter Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.01.2026 – 31.12.2027

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Unmittelbar gilt der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern mit 24 bis 180 m² und einem Baujahr ab 1900. Vermietete Eigentumswohnungen und Apartments sind eingeschlossen.

2. Baualtersklasse und umfassende Modernisierung

Die ursprüngliche Baualtersklasse wird verwendet.

Die Einordnung nach dem Maßnahmenjahr ist laut Mietspiegel nur in Einzelfällen möglich. Bei dieser Einordnung setzt der Rechner Zuschläge für einzelne Erneuerungsmaßnahmen nicht zusätzlich an.

3. Art der Wohnung und nutzbare Außenflächen

−0,10 €/m²

4. Sonstige Ausstattung

Grundausstattung: Bad mit Dusche und WC, separate Küche, Zentralheizung einschließlich zentraler Warmwasserbereitung, Isolierverglasung sowie kein bis mittlerer Bodenbelag. Merkmale zählen nur, wenn sie vom Vermieter eingebracht wurden.

+0,14 €/m²
+0,13 €/m²
+0,29 €/m²
−0,18 €/m²
+0,51 €/m²
+0,28 €/m²
+0,20 €/m²
−0,17 €/m²
+0,37 €/m²
+0,23 €/m²

5. Einzelne Erneuerungen und Modernisierungen

Nur bei einem Gebäude mit Baujahr vor 1985 und nur bei vom Vermieter durchgeführten Maßnahmen. Die in den Beschreibungen genannten Mindestjahre und Umfänge müssen vollständig erfüllt sein.

+0,25 €/m²
+0,52 €/m²
+0,37 €/m²

6. Lage im Stadtgebiet

Straße und Hausnummer eingeben; bis dahin bleibt die Makrolage manuell wählbar.

Das Straßenverzeichnis führt besondere Hausnummernbereiche der Zonen I und III auf. Eine vollständige Kernstadtadresse außerhalb dieser Bereiche wird automatisch Zone II zugeordnet. Ortslagen und Außenbereiche gehören zur Zone IV. Die konkrete Mikrolage kann nur innerhalb der errechneten Spanne berücksichtigt werden.

Amtliches Straßenverzeichnis ab Seite 23 öffnen

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bocholt. Die festen Zu- und Abschläge werden in €/m² zum Mittelwert und zu beiden Grenzen der Grundtabellenspanne addiert.

Die Mietspanne berücksichtigt nicht abschließend messbare Unterschiede bei Ausstattung, Gebäudeart und konkreter Mikrolage. Stellplätze, Garagen, Carports und Tiefgaragenplätze sind nicht eingerechnet; die amtlichen Orientierungswerte dafür sind ausdrücklich kein Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Bocholt 2026, gültig ab 01.01.2026.


Mietspiegel Bocholt 2026: Wie werden Zu- und Abschläge berechnet?

Der Mietspiegel Bocholt 2026 liefert eine Grundmiete nach Baualter und verändert sie durch feste Beträge für Wohnfläche, Ausstattung, Modernisierung und Lage. Der Rechner oben addiert diese Werte zum Mittelwert und zu beiden Spanngrenzen. So bleibt sichtbar, welcher Teil des Ergebnisses aus der Tabelle und welcher aus den Wohnungsmerkmalen stammt.

Was ist die Datengrundlage des Mietspiegels?

Bocholt hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, gültig vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027. Eine repräsentative Vermieterbefragung im Sommer 2025 lieferte die Daten. Der begleitende Arbeitskreis aus Mieter- und Vermietervertretungen erkannte die Auswertung an.

Erfasst sind nicht preisgebundene, abgeschlossene Mietwohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Sie müssen zwischen 24 und 180 Quadratmeter groß und ab 1900 bezugsfertig sein. Apartments und vermietete Eigentumswohnungen sind eingeschlossen. Für möblierte Wohnungen und Wohnungen in Gewerbegebieten entsteht nur eine ausdrücklich eingeschränkte Orientierung.

Wie entsteht der Quadratmeterwert?

Sechs Baualtersklassen bilden die Grundtabelle. Der Mittelwert reicht von 6,44 Euro für Gebäude von 1900 bis 1979 bis 9,68 Euro für Wohnungen ab 2022. Acht Größenklassen korrigieren diesen Wert. Kleine Wohnungen erhalten Zuschläge, große Wohnungen Abschläge.

Für 75 Quadratmeter, Baujahr 1995 und Zone II nennt die unveränderte Grundtabelle 7,18 Euro pro Quadratmeter. Die Spanne liegt zwischen 6,14 und 8,18 Euro. Daraus folgen 538,50 Euro monatliche Nettokaltmiete am Mittelwert.

Welche Merkmale verändern die Grundmiete?

Veröffentlichte Einzelbeträge gelten unter anderem für Außenflächen, Garten, Verglasung, Heizung, Boden, Sanitärausstattung und Einbauküche. Bei Gebäuden vor 1985 können außerdem eine neuere Baderneuerung, Elektroinstallation und ein umfassend erneuerter Innenausbau zählen. Eine umfassende Modernisierung ab 700 Euro Bauaufwand pro Quadratmeter kann stattdessen die Einordnung nach dem Maßnahmenjahr erlauben. Dieselben Arbeiten dürfen dann nicht doppelt als Einzelzuschlag auftauchen.

Wie wird die Bocholter Wohnlage bestimmt?

Vier Makrolagezonen reichen von Zone I mit 0,71 Euro Zuschlag bis Zone IV mit 0,70 Euro Abschlag je Quadratmeter. Das amtliche Straßenverzeichnis weist besondere Hausnummernbereiche der Zonen I und III aus. Kernstadtadressen außerhalb dieser Bereiche gehören grundsätzlich zu Zone II; Ortslagen und Außenbereiche zu Zone IV. Die konkrete Mikrolage kann anschließend die Wahl innerhalb der Spanne beeinflussen.

Was sollten Sie beim Ergebnis beachten?

Vergleichen Sie die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Stellplatzwerte aus der Broschüre sind nur ergänzende Orientierungswerte und kein Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels. Der errechnete Mittelwert mit Spanne unterstützt die Einordnung, beantwortet jedoch nicht allein, ob eine einzelne Miete oder Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.

Quelle: Mietspiegel 2026 für nicht preisgebundene Wohnungen der Stadt Bocholt.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

Frauenhände mit einem Mobiltelefon

Soforthilfe beim Anwalt

Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.


Wir sind echte Experten im Mietrecht.

Portrait der besten Anwälte von Essen

Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.


Unsere digitale Kanzlei

Kind sitzt im Chefsessel und bedient ein Mobiltelefon

Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.

Erfahrungen & Bewertungen zu JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei
Bewertungen auf Fachanwalt.de

kostenlose Ersteinschätzung

Wartebereich der JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.


Das könnte Sie auch interessieren:

17. März 2026
Eine Eigentümerin klagte gegen mehrere Beschlüsse zur Treppenhausrenovierung – und scheiterte in allen Punkten. Das Landgericht München I zeigt, we...
18. März 2026
Ein Klick auf „Senden" – und der Gewerbemietvertrag ist gekündigt? Das OLG Düsseldorf bestätigt: Eine E-Mail kann bei vertraglich vereinbarter Schr...
14. Juli 2025
Eine einseitige Belastung der Tiefgarageneigentümer mit den Sanierungskosten ist nicht immer zulässig. Wann eine neue Kostenverteilung willkürlich ...
03. März 2026
Der Berliner Senat will möbliertes Wohnen auf Zeit in sozialen Erhaltungsgebieten unter Genehmigungsvorbehalt stellen. Doch ein Rechtsgutachten ste...
29. März 2025
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 6. März 2025 wichtige Klarstellungen zum Begriff des "Einfamilienhauses" im Mak...