Bergneustädter Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel 2025 für den Oberbergischen Kreis · gültig seit 01.10.2025
1. Grundangaben, Geltungsbereich und Lage
Die Lage wird adressgenau aus dem lokalen Bergneustädter Adressverzeichnis bestimmt. Maßgeblich sind die Entfernung zu Arzt und Supermarkt, die ÖPNV-Erreichbarkeit und die vorherrschende Bebauung. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon-, Terrassen- und Loggiaflächen zählen dabei nur zu einem Viertel.
2. Sanierung und Modernisierung
Ohne oder bei nur geringer Modernisierung bleibt das ursprüngliche Baujahr maßgeblich. Eine Kernsanierung setzt insbesondere den umfassenden Austausch von Leitungen, Fenstern, Türen und Sanitäranlagen voraus und betrifft mehr als 75 % der Wohnungssubstanz.
3. Gebäude- und Wohnungsausstattung
Die Beträge sind die im amtlichen Regressionsmodell 2025 verwendeten Zu- und Abschläge je Quadratmeter.
Für eine vom Mieter eingebaute Heizung nennt der Mietspiegel eine Mietminderung von 15 bis 20 %. Der gewählte Ansatz wird nach dem Regressionsmodell prozentual angewandt.
4. Sondermietobjekte und Erstvermietung
Diese monatlichen Werte werden zusätzlich zur flächenbezogenen Nettokaltmiete angesetzt. Die amtlichen Einzelspannen betragen: Einbauküche 15–65 €, Stellplatz 10–40 €, Carport 17–50 €, Garage 25–70 €.
Ergebnis: Ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bergneustadt. Grundlage ist der einfache Mietspiegel 2025 für frei finanzierte Mietwohnungen und vermietete Häuser im Oberbergischen Kreis.
Die Zweidrittelspanne beträgt ±20 % um die durchschnittliche Vergleichsmiete. Weitere objektiv erkennbare Besonderheiten können nur innerhalb dieser Spanne berücksichtigt werden. Bei einer Erstvermietung nach Neubau oder Kernsanierung ist laut Mietspiegel eine Erhöhung um bis zu 30 % üblich.
Die Wohnlage wird anhand der gewählten Adresse automatisch zugeordnet. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der einfache Mietspiegel 2025 des Oberbergischen Kreises.