Attendorner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel Kreis Olpe 2025 · in Kraft seit 01.03.2025 · Stand April 2025
1. Grundangaben und Wohnlage
Optionale amtliche Adresszuordnung
Ohne vollständige Adresse bleiben Wohnlage und Kernort manuell wählbar.
Das separate amtliche Wohnlagenverzeichnis (Stand Dezember 2024) ordnet jede erfasste Adresse einer einfachen, mittleren oder guten Wohnlage sowie dem Kernort oder dem übrigen Stadtgebiet zu.
2. Kernsanierung und Modernisierung
Zutreffende Kernsanierungs- und Modernisierungsmerkmale werden nach Tabelle 2 addiert. Das amtliche Beispiel kombiniert eine Kernsanierung nach 1990 mit einer Kellerdeckendämmung nach 1990. Maßgeblich sind nur vom Vermieter finanzierte Merkmale.
3. Wohnung und Gebäude
Mehrere zutreffende Merkmale werden entsprechend der amtlichen Berechnung addiert. Selbst geschaffene, nicht vom Vermieter erstattete Ausstattung bleibt unberücksichtigt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Attendorn. Der qualifizierte Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum von 25 bis 150 m² mit Bad/WC und Heizung.
Nicht erfasst sind insbesondere preisgebundener, überwiegend gewerblich genutzter, möblierter oder untervermieteter Wohnraum, Wohnraum in Heimen sowie an Beschäftigungsverhältnisse gebundene Dienst- oder Werkswohnungen. Einbauküchen und Einbauschränke gelten nicht als ausschließende Möblierung.
Die Zwei-Drittel-Spanne beträgt −16,4 % bis +15,6 % um die errechnete Durchschnittsmiete. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Qualifizierte Mietspiegel Kreis Olpe 2025 und das amtliche Wohnlagenverzeichnis.