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Mietspiegelrechner – Arnsberg 2025 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Arnsberger Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB · gültig seit 01.02.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Der Mietspiegel gilt für Wohnflächen von 30,00 bis 150,00 m². Einbauküchen und Einbauschränke allein gelten nicht als Möblierung. Bei nachträglich neu geschaffenem Wohnraum ist das Jahr seiner Bezugsfertigkeit maßgeblich.

2. Wohnungsausstattung

Berücksichtigt werden nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Selbst geschaffene und nicht erstattete Mieterausstattung bleibt außer Ansatz.

Zu- und Abschläge

−10 %
−6 %
−4 %
+3 %
+6 %

Hochwertiges Bad

Der Zuschlag von +15 % gilt, wenn mindestens drei der fünf Merkmale vorhanden sind.

0 von 5 Badmerkmalen · kein Zuschlag

3. Modernisierungen nach 2011

Für jede nach 2011 vom Vermieter vorgenommene Maßnahme werden +2 % angesetzt.

+2 %
+2 %
+2 %
+2 %
+2 %
+2 %

4. Wohnlage und Spanneneinordnung

Die normale Wohnlage ist in den amtlichen Karten nicht farblich hinterlegt. Gute Wohnlagen sind dort orange, sehr gute Wohnlagen rot markiert. Ergänzend enthält der Mietspiegel ein Straßen- und Straßenabschnittsverzeichnis.

Amtliche Karten und Straßenverzeichnis öffnen

Eine Abweichung vom Durchschnitt innerhalb der Spanne erfordert zusätzliche, im Rechenmodell nicht bereits berücksichtigte Wohnwertmerkmale oder erheblich vom Standard abweichende Ausprägungen.

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Arnsberg. Ausgangspunkt ist die flächenabhängige Basis-Nettomiete; darauf werden die veröffentlichten prozentualen Zu- und Abschläge angewendet.

Die ausgewiesene Zwei-Drittel-Spanne beträgt ±11 % der ermittelten durchschnittlichen Vergleichsmiete. Mieten für Garage oder Stellplatz, Möblierungs- und Untermietzuschläge sowie Betriebskosten sind nicht enthalten.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Arnsberg vom 01.02.2025.