Arnsberger Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB · gültig seit 01.02.2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für Wohnflächen von 30,00 bis 150,00 m². Einbauküchen und Einbauschränke allein gelten nicht als Möblierung. Bei nachträglich neu geschaffenem Wohnraum ist das Jahr seiner Bezugsfertigkeit maßgeblich.
2. Wohnungsausstattung
Berücksichtigt werden nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Selbst geschaffene und nicht erstattete Mieterausstattung bleibt außer Ansatz.
Zu- und Abschläge
Hochwertiges Bad
Der Zuschlag von +15 % gilt, wenn mindestens drei der fünf Merkmale vorhanden sind.
0 von 5 Badmerkmalen · kein Zuschlag
3. Modernisierungen nach 2011
Für jede nach 2011 vom Vermieter vorgenommene Maßnahme werden +2 % angesetzt.
4. Wohnlage und Spanneneinordnung
Die normale Wohnlage ist in den amtlichen Karten nicht farblich hinterlegt. Gute Wohnlagen sind dort orange, sehr gute Wohnlagen rot markiert. Ergänzend enthält der Mietspiegel ein Straßen- und Straßenabschnittsverzeichnis.
Eine Abweichung vom Durchschnitt innerhalb der Spanne erfordert zusätzliche, im Rechenmodell nicht bereits berücksichtigte Wohnwertmerkmale oder erheblich vom Standard abweichende Ausprägungen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Arnsberg. Ausgangspunkt ist die flächenabhängige Basis-Nettomiete; darauf werden die veröffentlichten prozentualen Zu- und Abschläge angewendet.
Die ausgewiesene Zwei-Drittel-Spanne beträgt ±11 % der ermittelten durchschnittlichen Vergleichsmiete. Mieten für Garage oder Stellplatz, Möblierungs- und Untermietzuschläge sowie Betriebskosten sind nicht enthalten.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Arnsberg vom 01.02.2025.