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Karlsruher Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026

1. Wohnung

Anwendbar auf nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäusern, Zweifamilienhäusern sowie Einliegerwohnungen. Für Einfamilienhäuser veröffentlicht die Stadt einen eigenen, nicht qualifizierten Orientierungsteil.

2. Lage der Wohnung

Der Lagetyp kann manuell gewählt oder über das amtliche Adressverzeichnis gesetzt werden.

Besonderheiten des Gebäudes

Lage der Wohnung oder des Wohnungseingangs

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Nur vom Vermieter bereitgestellte oder eingebaute Merkmale berücksichtigen. Nicht genannte Merkmale werden nicht bepunktet.

Art der Wohnung

Energetische Beschaffenheit

Heizung und Warmwasser

Fußboden im Wohnbereich

Sanitärausstattung

Hochwertig: mindestens zwei aus Badewanne plus separater Dusche, mehreren Waschbecken, Handtuchheizkörper, Bidet oder Fußbodenheizung; zusätzlich weder veraltet noch stark abgenutzt. Einfach: sämtliche in der Broschüre genannten Negativmerkmale müssen vorliegen.

Weitere Merkmale

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Karlsruhe.

Die angezeigte Spannenmitte ist der rechnerische Mittelwert der amtlichen Unter- und Obergrenze. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann zulässig sein; Besonderheiten sind im Einzelfall zu begründen. Ein `*` im Adressbereich kennzeichnet einen von der Stadt nur näherungsweise ermittelten Lagetyp.

Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Karlsruher Mietspiegel 2025. Amtliche Dokumentation.

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Mietspiegel Karlsruhe 2025: Wie entstehen Lage- und Ausstattungsklassen?

Der Mietspiegel Karlsruhe 2025 führt Baujahr, Wohnfläche, Wohnlage und Ausstattung in einer vierdimensionalen Tabelle zusammen. Das Ergebnis ist eine Spanne der Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Einen amtlichen Mittelwert weist die Tabelle nicht aus; der Rechner kennzeichnet die angezeigte Spannenmitte deshalb als rechnerischen Wert.

Ist der Karlsruher Mietspiegel qualifiziert?

Ja, Teil I für Wohnungen ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Interessenvertretungen und Gemeinderat haben ihn anerkannt. Er gilt seit dem 1. Januar 2025 für die Jahre 2025 und 2026, damit bis zum 31. Dezember 2026.

Der qualifizierte Teil erfasst frei finanzierte Wohnungen in Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäusern, Zweifamilienhäusern sowie Einliegerwohnungen. Für Einfamilienhäuser enthält Teil II gesonderte Orientierungswerte, die ausdrücklich nicht zum qualifizierten Mietspiegel gehören. Auch für Erstbezüge nach April 2024 liegen keine Vergleichsmieten vor.

Wie ist die Karlsruher Tabelle aufgebaut?

Sie unterscheidet sieben Baujahresklassen, sechs Größenklassen, fünf Lagekategorien und grundsätzlich fünf Ausstattungskategorien. Daraus ergeben sich 990 verwendbare Mietspannen. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung von 1970 mit durchschnittlicher Lage und guter Ausstattung reicht die Spanne beispielsweise von 8,15 bis 10,55 Euro je Quadratmeter. Ihre rechnerische Mitte beträgt 9,35 Euro.

Die Wohnfläche reicht von höchstens 30 Quadratmetern bis zur offenen Klasse ab 120,01 Quadratmetern. Für Gebäude ab 1996 entfällt die Kategorie „sehr einfach“; selbst eine sehr niedrige Ausstattungspunktzahl führt dort höchstens zur Kategorie „einfach“.

Welche Punkte bestimmen Lage und Ausstattung?

Der adressbezogene Lagetyp liefert zwischen −5 und +6 Punkten. Hinzu kommen etwa Hinterhaus, Denkmalschutz und die Geschosslage. Aus der Summe entsteht eine Lage von „mit Nachteilen“ bis „mit Vorteilen“. Die Adressbereiche aus der Broschüre helfen bei der Zuordnung; mit Stern markierte Bereiche sind amtliche Näherungsvorschläge.

Für die Ausstattung zählen unter anderem Wohnungsart, Energiezustand, Heizung, Boden, Bad, Balkon, Aufzug und Einbauküche. Eine Einbauküche bringt etwa +6 Punkte, PVC oder fehlender Bodenbelag −6 Punkte. Nicht bezifferte Besonderheiten gehören in die weitere Einordnung innerhalb der Spanne und nicht als frei erfundener Zuschlag in die Rechnung.

Hinweise zu Wohngemeinschaften und Möblierung werden ebenfalls nicht eingerechnet. Die Broschüre nennt dafür Bandbreiten, ordnet sie aber nicht als reguläre Wohnwertmerkmale der qualifizierten Tabelle ein.

Was sagt das Rechenergebnis rechtlich aus?

Es zeigt die statistische Spanne für die gewählte Kombination, aber keine automatische Zulässigkeitsgrenze. Der konkrete Wert muss zur Wohnung und zu nicht tabellierten Besonderheiten passen. Für Mieterhöhungen bleiben außerdem Wartefrist, Kappungsgrenze und formelle Begründung zu prüfen; bei Neuvermietungen gelten gegebenenfalls andere Regeln.

Quelle: Karlsruher Mietspiegel 2025.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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