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Mahnverfahren: So setzen Sie Ihre Forderungen durch

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Offene Rechnungen können Ihre Liquidität erheblich belasten. Das gerichtliche Mahnverfahren bietet eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, berechtigte Geldforderungen durchzusetzen und einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
Junger Mann am Schreibtisch liest in Unterlagen
Symbolbild: KI-generiertes Bild

Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Im Gegensatz zu einer regulären Klage prüft das Gericht dabei nicht, ob Ihre Forderung tatsächlich berechtigt ist. Es stellt lediglich einen Mahnbescheid aus, der dem Schuldner förmlich zugestellt wird. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den Paragrafen 688 bis 703d der Zivilprozessordnung.

Der große Vorteil liegt in der Schnelligkeit und den geringen Kosten. Vom Antrag bis zum gerichtlichen Mahnbescheid vergehen in der Regel keine zwei Wochen. Das Verfahren ist deutlich kostengünstiger als ein normales Gerichtsverfahren, da nur die Hälfte der üblichen Gerichtsgebühren anfallen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich, wodurch Sie weitere Kosten sparen können.

Wann eignet sich das Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren eignet sich besonders dann, wenn Sie davon ausgehen, dass der Schuldner die Forderung nicht bestreiten wird. Es ist ideal für kleinere Forderungen, bei denen aus Ihrer Sicht die Rechtslage klar ist und die Gegenseite lediglich nicht zahlen will. Typische Anwendungsfälle sind die Rückforderung einer Mietkaution durch den Mieter, die Durchsetzung von Ausgleichszahlungen wegen Flugverspätungen oder offene Rechnungen aus Kauf- oder Werkverträgen.

Ein weiterer wichtiger Anwendungsbereich ist die Verjährungshemmung. Mit der Zustellung eines Mahnbescheides können Sie die Verjährung Ihrer Forderung aufhalten. Das ist besonders wichtig, wenn Ihnen kurz vor Jahresende keine Zeit mehr für eine ausführliche Klagebegründung bleibt. Denn nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist muss niemand mehr zahlen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Nicht jede Forderung kann im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Es muss sich um eine Geldforderung handeln, die in Euro beziffert werden kann. Die Forderung darf nicht von einer Gegenleistung abhängen, die Sie noch nicht erbracht haben. Außerdem muss die Forderung bereits fällig sein, das heißt der Zeitpunkt, zu dem der Schuldner hätte zahlen müssen, ist bereits verstrichen.

Eine zustellfähige Anschrift des Schuldners ist zwingend erforderlich. Bei Zustellungen außerhalb der Europäischen Union gelten besondere Vorschriften, die das Verfahren erheblich erschweren können. Eine Besonderheit gilt bei Verbraucherkrediten mit hohen Zinssätzen: Liegt der effektive Jahreszins mehr als zwölf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, ist das Mahnverfahren unzulässig.

So läuft das Verfahren ab

Der erste Schritt ist die Antragstellung beim zuständigen Mahngericht. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz oder Geschäftssitz als Gläubiger. Die meisten Bundesländer haben ein zentrales Mahngericht eingerichtet. Sie können den Antrag auf klassischem Papierweg mit amtlichen Formularen stellen oder das Online-Mahnverfahren nutzen.

Im Antrag müssen Sie die Parteien eindeutig bezeichnen. Das bedeutet vollständige Namen und Anschriften von Gläubiger und Schuldner. Die Forderung ist präzise zu beziffern und ihr Grund kurz zu beschreiben. Vage Angaben wie "offene Rechnung" reichen nicht aus. Stattdessen müssen Sie Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und die zugrundeliegende Leistung genau benennen.

Nach Eingang Ihres Antrags prüft das Mahngericht nur die formellen Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, erlässt es unverzüglich den Mahnbescheid und stellt ihn dem Schuldner förmlich zu. Mit der Zustellung beginnt eine zweiwöchige Frist, in der der Schuldner reagieren kann.

Was passiert nach der Zustellung des Mahnbescheids?

Der Schuldner hat nun drei Möglichkeiten. Er kann die Forderung vollständig begleichen, wodurch das Verfahren endet. Er kann Widerspruch einlegen, der nicht begründet werden muss. Oder er bleibt untätig. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, können Sie als Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Diesen Antrag müssen Sie spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids beim Mahngericht einreichen.

Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe des Mahnverfahrens. Er stellt einen vollstreckbaren Titel dar, mit dem Sie Ihre Forderung zwangsweise durchsetzen können. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids hat der Schuldner erneut zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Lässt der Schuldner auch diese Frist verstreichen, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.

Er steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich und ermöglicht die Zwangsvollstreckung. Der Titel bleibt dreißig Jahre lang vollstreckbar, sodass Sie auch später noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten können, falls sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners verbessert.

Wenn der Schuldner Widerspruch einlegt

Der Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid leitet einen Wendepunkt im Verfahren ein. Das Mahngericht gibt das Verfahren von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht ab, sofern eine der Parteien dies beantragt und die Gerichtskosten bezahlt. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Streitwert. Bei Forderungen bis zu einem Wert von fünftausend Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber hinaus das Landgericht.

Das Prozessgericht setzt Ihnen als Antragsteller eine Frist, innerhalb derer Sie Ihren Anspruch begründen müssen. Diese Anspruchsbegründung muss nun allen Anforderungen einer regulären Klageschrift entsprechen. Das bedeutet: Sie müssen den Sachverhalt umfassend darstellen, Ihre rechtlichen Argumente darlegen und Beweise anbieten. Das Gericht prüft nun erstmals vollumfänglich die Prozessvoraussetzungen und die materielle Berechtigung Ihrer Forderung.

Was kostet das Mahnverfahren?

Die Kosten des Mahnverfahrens sind ein entscheidender Vorteil gegenüber der regulären Klage. Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert, also der Höhe Ihrer Forderung einschließlich Nebenforderungen wie Zinsen und Mahnkosten. Die Mindestgebühr beträgt seit Juni 2025 achtunddreißig Euro. Für den Vollstreckungsbescheid wird eine weitere Gebühr in gleicher Höhe fällig. Hinzu kommen Zustellungskosten.

Als Gläubiger tragen Sie zunächst das Kostenrisiko und müssen die Gerichtskosten vorstrecken. Bei erfolgreicher Durchsetzung haben Sie jedoch einen Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner. Dieser umfasst sämtliche Gerichtskosten, alle Zustellungskosten, die vorgerichtlichen Mahnkosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Viele Mahnanträge scheitern an vermeidbaren Formfehlern, die zu Verzögerungen oder sogar zur Unzulässigkeit des Verfahrens führen. Ein häufiger Fehler ist die ungenaue Bezeichnung der Forderung. Formulierungen wie "offene Rechnung" oder "überfälliger Betrag" sind zu unbestimmt. Sie müssen konkret angeben, worum es geht: Rechnungsnummer, Datum und die zugrundeliegende Leistung oder Lieferung.

Bei juristischen Personen muss die Firmierung exakt mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmen. Auch Zusätze wie "in Liquidation" sind zwingend anzugeben. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Geschäftsführer namentlich zu benennen, bei der Aktiengesellschaft der vertretungsberechtigte Vorstand. Problematisch sind auch pauschale Kostenangaben. Vorgerichtliche Mahnkosten müssen exakt berechnet und ausgewiesen werden.

Das Online-Mahnverfahren als Alternative

Das elektronische Mahnverfahren bietet deutliche Vorteile gegenüber dem Papierantrag. Das System prüft Ihre Eingaben bereits während der Erfassung auf Plausibilität, was Fehler vermeidet. Nach der Dateneingabe können Sie den Antrag ausdrucken und als Barcode-Antrag per Post versenden oder elektronisch mit qualifizierter Signatur übermitteln.

Nach Eingang beim Mahngericht wird Ihr Antrag elektronisch geprüft. Bei positiver Prüfung erfolgt die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner. Erfolgt kein Widerspruch, können Sie über dieselbe Plattform innerhalb von sechs Monaten den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Was bedeutet das für Sie?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein effizientes Instrument zur Durchsetzung berechtigter Forderungen. Es bietet Ihnen als Gläubiger die Möglichkeit, ohne zeitaufwendiges Gerichtsverfahren schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Forderung muss fällig und in Euro beziffert sein. Stellen Sie sicher, dass Sie eine zustellfähige Anschrift des Schuldners haben.

Bereiten Sie den Antrag sorgfältig vor. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben führen zu Verzögerungen oder zur Unzulässigkeit des Verfahrens. Dokumentieren Sie die Forderung präzise mit allen relevanten Daten wie Rechnungsnummer, Datum und Leistungsbeschreibung. Nutzen Sie das Online-Mahnverfahren, wenn Sie mit dem System vertraut sind. Es reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Bearbeitung.

Bedenken Sie die Kostenfolgen. Zwar sind die Kosten des Mahnverfahrens deutlich geringer als bei einer Klage, doch müssen Sie diese zunächst vorstrecken. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob der Schuldner überhaupt zahlungsfähig ist, denn ein vollstreckbarer Titel nützt wenig, wenn keine vollstreckbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

Seien Sie auf Widerspruch vorbereitet. Plant der Schuldner, die Forderung zu bestreiten, geht das Verfahren in einen normalen Zivilprozess über. Dann entstehen höhere Kosten, und Sie müssen Ihre Forderung umfassend begründen und beweisen. In solchen Fällen sollten Sie bereits vor der Antragstellung prüfen, ob Ihre Beweismittel ausreichend sind.

Bei grenzüberschreitenden Forderungen innerhalb der Europäischen Union steht Ihnen das Europäische Mahnverfahren zur Verfügung. Es gelten dabei besondere Vorschriften, insbesondere hinsichtlich der Zustellung und der Sprache des Antrags. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein bewährtes und kostengünstiges Mittel zur Forderungsdurchsetzung. Mit sorgfältiger Vorbereitung und korrekter Antragstellung erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.

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