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allgemeines Zivilrecht

Wenn es Ärger gibt

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt" (Friedrich Schiller). Deshalb regelt das Bürgerliche Gesetzbuch mit umfangreichen Gesetzen und Regelungen die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Problem an der Sache: der juristische Laie blickt nicht mehr durch. Wenn es also mit dem Nachbarn nicht mehr klappt oder der Handwerker gepfuscht hat und ein gütliches Gespräch nicht mehr zum Ziel führt, sind wir gern für Sie da. Im Bedarfsfall können Sie uns auch online beauftragen.

Wir helfen gern bei folgenden Problemstellungen:

  • Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Handwerkern und Dienstleistern

  • Haftungsprobleme bei Bürgschaften

  • Durchsetzung von Verbraucherschutz

  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

  • Abwehr von Pfändungen

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten

  • Beseitigung und Unterlassung von Beeinträchtigungen


Und das sagen unsere Mandanten: