Verler Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig 01.07.2026–30.06.2028
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Ausgeschlossen sind insbesondere Vermietungen unter einem Jahr, Wohnheime, gewerblich oder teilgewerblich genutzte Räume, vergünstigte Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen, nicht abgeschlossene Wohnungen, gemeinschaftlich mit anderen Mietparteien genutzte Küche oder Sanitärräume sowie ein WC außerhalb der Wohnung. Eine Einbauküche oder Einbauschränke allein gelten nicht als Möblierung.
2. Standardausstattung und Modernisierung
Die Tabelle setzt ein vermieterseitig gestelltes Bad, ein WC innerhalb der Wohnung und eine Sammel- oder gleichwertige Etagenheizung für alle Wohnräume voraus.
Das Modernisierungsjahr darf nur ausnahmsweise angesetzt werden, wenn die Wohnung danach im Wesentlichen einer Neubauwohnung entsprach und mindestens ein Drittel der Kosten eines vergleichbaren Neubaus aufgewendet wurde. Eine Mieterhöhung nach § 559 BGB darf für diese Einordnung nicht genutzt worden sein.
3. Wohnlage und gewählter Spannenwert
Gute Wohnlagen und besondere Beeinträchtigungen durch Immissionen, unzureichende Infrastruktur oder eine Gewerbegebietslage werden ohne amtlich bezifferten Einzelbetrag innerhalb der veröffentlichten Spanne berücksichtigt. Die Auswahl des Spannenwerts bleibt eine Einzelfallbewertung.
4. Weitere Wohnwertmerkmale
Nur die vom Vermieter gestellte Ausstattung berücksichtigen. Die amtliche Broschüre nennt keine Festbeträge; die Bilanz liefert deshalb ausschließlich eine qualitative Tendenz für die Spannenwahl.
Wohnwerterhöhende Merkmale
Wohnwertmindernde Merkmale
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Verl. Nicht enthalten sind insbesondere Heizungs- und Warmwasserkosten sowie sonstige Zuschläge, etwa für Garage oder Untervermietung.
Die veröffentlichte Spanne bildet die inneren zwei Drittel der erhobenen Mieten ab. Einzelne Ausstattungs- und Lagemerkmale haben keine amtlich bezifferten Zu- oder Abschläge. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel der Stadt Verl 2026 und die amtliche Fortschreibungsdokumentation.
Mietspiegel Verl 2026: Wie werden Tabellenfeld und Spannenposition ermittelt?
Der Mietspiegel Verl 2026 führt über Wohnfläche und Baualter zu einem von 40 Tabellenfeldern. Jedes Feld enthält Mittelwert, Untergrenze und Obergrenze. Weitere Wohnwertmerkmale helfen bei der Einordnung innerhalb der Spanne, besitzen aber keine amtlich festgelegten Euro- oder Prozentbeträge.
Auf welchem Stand beruht die Verler Ausgabe?
Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 gilt in Verl ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Ausgangspunkt war die Neuerhebung aus dem Jahr 2024. Deren Nettokaltmieten wurden über den Verbraucherpreisindex an die Marktentwicklung angepasst. Der ursprüngliche Datenstichtag war der 1. Januar 2024; die neuen Tabellenwerte beziehen sich auf den 1. Januar 2026.
Unmittelbar anwendbar ist die Tabelle ab 25 Quadratmetern und für eine Bezugsfertigkeit spätestens am 31. Dezember 2023. In die Datengrundlage gingen sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Ein- und Zweifamilienhäuser ein. Ausgeschlossen bleiben etwa preisgebundene, kurzzeitig vermietete, möblierte und nicht abgeschlossene Wohnungen. Die ausgewiesene Nettokaltmiete umfasst weder Betriebs-, Heizungs- und Warmwasserkosten noch besondere Entgelte für Garage oder Untervermietung.
Wie entsteht das Tabellenfeld?
Fünf Größenklassen werden mit acht Baualtersklassen kombiniert. Die jüngste Klasse umfasst 2020 bis 2023. Für eine 52 Quadratmeter große, 1998 bezugsfertige Standardwohnung nennt die Broschüre 7,51 Euro pro Quadratmeter. Die innere Zwei-Drittel-Spanne reicht von 6,55 bis 8,55 Euro.
Ein Feld für 25 bis 50 Quadratmeter und Baujahre 2020 bis 2023 ist wegen nur 10 bis 29 Mietwerten grau markiert. Sein Inhalt bleibt nutzbar, besitzt aber eine eingeschränkte Aussagekraft. Für Wohnungen nach 2023 dient die jüngste Klasse lediglich als Orientierung.
Welche Grundausstattung verlangt die Tabelle?
Die Wohnung muss vermieterseitig mit Bad, Innen-WC und Sammelheizung oder einer gleichwertigen Etagenheizung ausgestattet sein. Fehlt eines dieser Merkmale, lassen sich laut Broschüre keine Tabellenwerte ablesen. Eigene Einbauten des Mieters zählen bei der Bewertung nicht mit.
Wie beeinflussen Lage und Ausstattung die Spanne?
Wohnwertsteigernde und wohnwertmindernde Besonderheiten aus Sanitärbereich, Küche, Wohnung, Gebäude und Umfeld dienen nur als qualitative Hilfe. Der Rechner macht ihre Anzahl sichtbar, berechnet daraus jedoch keinen automatischen Geldbetrag. Weder Qualität noch Gewicht eines Merkmals lassen sich durch bloßes Abzählen bestimmen. Deshalb bleibt auch eine rechnerisch ausgeglichene Bilanz fachlich zu würdigen.
Was sagt das Ergebnis aus?
Der Mittelwert ist der Ausgangspunkt, die Spanne bildet die inneren zwei Drittel der erhobenen Mieten ab. Marktübliche Einzelwerte wurden auch außerhalb dieses Bereichs beobachtet. Ein Ergebnis in diesem Korridor ersetzt weder die Begründung der konkreten Spannenposition noch die Prüfung weiterer gesetzlicher Voraussetzungen einer Mieterhöhung.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
Soforthilfe beim Anwalt
Für detaillierte Fragen oder eine individuelle Beratung stehen Ihnen die Experten unserer Kanzlei für Miet- und Immobilienrecht zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Strategie für Ihr spezifisches Anliegen zu entwickeln.
Wir sind echte Experten im Mietrecht.
Sie sind ratlos im Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter? Sie stehen vor komplexen Vertragsverhandlungen oder es geht um den Erwerb, Veräußerung oder Vererbung von Immobilieneigentum. Wir haben uns auf das private und gewerbliche Mietrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht spezialisiert. Vertrauen Sie uns. Zögern Sie also nicht länger und holen Sie sich die Unterstützung, die ein professionelles Vorgehen ermöglicht. Lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie für die Umsetzung Ihres Vorhabens besprechen.
Unsere digitale Kanzlei
Bei uns geht Recht vollkommen digital. Für Sie entscheidend: Sie können alles bequem von überall aus organisieren. Besuchen Sie unsere Webseite und buchen Sie ein Video-Meeting mit einem Anwalt. Ihre Unterlagen können Sie einfach uploaden. Selbst erforderliche Unterschriften können Sie bei uns digital leisten.
kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie uns bei einem unverbindlichen Kennenlerngespräch über Ihre spezifischen rechtlichen Anliegen sprechen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Heckenhöhe im Nachbarrecht: BGH klärt Streitfrage zu Bambus
Hitze in der Wohnung: Wann liegt ein Mietmangel vor?
Hausgeld: Wohnungseigentümer haben weites Ermessen
Absenkungsbeschlüsse richtig fassen – Was Eigentümer wissen müssen
Erfolgsunabhängige Maklergebühren sind unzulässig
