Weseler Mietspiegelrechner
Mietspiegel 2025 · gültig ab Januar 2025 · aktualisierte Fassung Februar 2025
1. Grundangaben
Die tatsächliche Wohnfläche wird für die Basismiettabelle mathematisch auf volle m² gerundet. Für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern dient der Mietspiegel nur als Orientierungshilfe.
2. Adressgenaue Wohnlage
Das lokale Verzeichnis enthält 16.997 Einzeladressen in 717 Straßen aus dem amtlichen Straßenverzeichnis. Die Wohnlage wirkt erst bei der Spanneneinordnung: einfach −6 %, mittel ±0 %, gut +6 %.
3. Modernisierungen bei Baujahr bis 2002
Diese Merkmale gelten ausschließlich für die Basismiettabelle bis 2002. Der Modernisierungszuschlag aus Tabelle 2 beträgt die Summe der Prozentpunkte multipliziert mit maximal 1,43 €/m².
Modernisierungsmaßnahmen nach Tabelle 2 auswählen
Energetische Modernisierungen nach 2002 auswählen
4. Statistische Ausstattungsmerkmale
5. Einordnung innerhalb der Mietpreisspanne
Die Wohnlage und die folgenden amtlichen Orientierungsmerkmale aus Tabelle 6 dienen der begründeten Einordnung innerhalb der Spanne. Die Gesamtkorrektur ist auf −26,2 % bis +13,9 % begrenzt. Bereits als Modernisierung berücksichtigte Merkmale dürfen nicht nochmals ausgewählt werden.
Weitere Wohnwertmerkmale auswählen
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die monatliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels Wesel 2025. Er gilt unmittelbar für nicht preisgebundene Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit 20 bis 140 m², die vor dem 1. Juli 2023 bezugsfertig wurden und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Bad, Innen-WC und Sammel- oder gleichgestellte Etagenheizung müssen vom Vermietenden gestellt sein. Neubaugleiche Modernisierungen, ausgebaute oder neu geschaffene Wohnräume können eine andere Baualtersklasse rechtfertigen. Der Rechner ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der amtliche Mietspiegel Wesel 2025 und der Methodenbericht.