Viersener Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für freifinanzierte, unmöblierte Wohnungen · Stand Januar 2025
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Die Tabelle setzt Heizung und Bad oder Dusche, Wohnungsabschluss, angemessenen Nebenraum, durchschnittlichen Zustand und eine Vollgeschosswohnung mit Küche und zwei bis vier Zimmern bei etwa 55 bis 90 m² voraus. Abweichungen werden über die veröffentlichten Zu- und Abschläge oder die Spannenposition berücksichtigt.
2. Baualtersklasse und Ausgangswert
In der Regel ist vom gewogenen Mittelwert auszugehen. Für Vollgeschosswohnungen in Zweifamilienhäusern nennt der Mietspiegel in der Regel den oberen Tabellenrichtwert als Ausgangspunkt.
Bei Vollmodernisierung gilt als rechnerisches Baujahr das Modernisierungsjahr minus 10 Jahre, bei Teilmodernisierung minus 20 Jahre. Geringere Modernisierungen ändern die Altersklasse nicht. Eine Vollmodernisierung setzt umfassende Gebrauchswert- und Energieverbesserungen voraus; reine Instandsetzungen genügen nicht.
3. Zuschläge
0 % bedeutet, dass das Merkmal nicht angesetzt wird. Bei veröffentlichten Mindestwerten beginnt eine positive Auswahl am unteren Wert der Bandbreite.
4. Abschläge und weitere Prüfpunkte
Der Mietspiegel beziffert den möglichen Zuschlag für vermieterseitig getragene Schönheitsreparaturen nicht. Er wird deshalb nicht berechnet. Auch besonders aufwendige Ausstattungen, nicht behebbare Mängel und weitere nicht aufgeführte Abweichungen bleiben Einzelfallprüfungen.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Viersen. Der Mietspiegel 2025 wird als einfacher Mietspiegel im Sinne von § 558c BGB eingeordnet.
Die Richtwerte sind weder absolute Werte noch Tabellenmieten. Die Wahl der Spannenposition und der Ansätze innerhalb veröffentlichter Bandbreiten bleibt eine Einzelfallbewertung; die Aufzählung der Zu- und Abschläge ist nicht abschließend.
Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Viersen, Stand Januar 2025.