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Bad Salzuflener Mietspiegelrechner

Qualifizierter Mietspiegel 2026 · gültig ab 01.04.2026 · Stichtag 01.09.2025

1. Grundangaben und Geltungsbereich

Der Mietspiegel gilt ab 20 m². Für Wohnflächen über 100 m² ist die Klasse „80 m² und mehr“ wegen geringer Fallzahlen nur ein Annäherungswert.

2. Vollständige Sanierung oder neu geschaffener Wohnraum

Das Abschlussjahr darf nur verwendet werden, wenn Gebäude oder Wohnung vergleichbar einem Rohbau vollständig saniert und modernisiert oder durch An- bzw. Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde.

3. Bad / WC · Anteil an der Spanneneinordnung: 15 %

Wohnwertmindernd

Wohnwerterhöhend

Ausgeglichen · 0 %

4. Küche · Anteil an der Spanneneinordnung: 15 %

Wohnwertmindernd

Wohnwerterhöhend

Ausgeglichen · 0 %

5. Wohn- und Schlafräume · Anteil an der Spanneneinordnung: 15 %

Wohnwertmindernd

Wohnwerterhöhend

Ausgeglichen · 0 %

6. Wohnanlage / Wohnumfeld · Anteil an der Spanneneinordnung: 15 %

Einfache Wohnlage

Kriterien sind die Nähe von Industrieanlagen, starke Lärm- oder Geruchsbelästigung, geringer Lichteinfall, schlechte Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, ungünstige Einkaufsmöglichkeiten sowie wenig Frei- oder Grünflächen in der Nähe der Wohnung.

Mittlere Wohnlage

Hier liegen die meisten Wohnungen im Stadtgebiet ohne besondere Vor- und Nachteile. Die Wohnlagen sind meistens dicht bebaut und weisen keine hohen Beeinträchtigungen durch Lärm und Geruch auf. Bei starkem Verkehrsaufkommen müssen genügend Freiräume vorhanden sein, um diese Nachteile auszugleichen.

Gute Wohnlage

Wohnungen in Gebieten mit aufgelockerter Bebauung, auch mit größeren Wohnobjekten, mit Baumpflanzungen an Straßen oder in Vorgärten. Anliegerverkehr, verkehrsberuhigte Zonen und gute Einkaufsmöglichkeiten. Keine Einrichtungen, die das Wohnen beeinträchtigen, sowie eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

Sehr gute Wohnlage

Aufgelockerte Bebauung, überwiegend Familienheime, ruhige Wohngegend und Kurparknähe. Durchgrünung des Wohngebietes sowie eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

Weitere wohnwertmindernde Merkmale

Weitere wohnwerterhöhende Merkmale

Ausgeglichen · 0 %

7. Energetische Gebäudequalität · Anteil an der Spanneneinordnung: 40 %

Wohnwertmindernd

Wohnwerterhöhend · nach dem 01.01.2002 nachträglich nach EnEV durchgeführt

Ausgeglichen · 0 %

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Bad Salzuflen. Je Merkmalgruppe entscheidet das Überwiegen der positiven oder negativen Merkmale nach ihrer Anzahl über den veröffentlichten Gruppenanteil. Die Anteile werden saldiert und verschieben den Tabellenmedian anteilig zur unteren oder oberen Spanne.

Die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ist ausdrücklich nicht Bestandteil des qualifizierten Mietspiegels und ihre Aufzählung ist nicht abschließend. Die einzelnen Merkmale können unterschiedlich gewichtig sein; die automatische Auswertung nach Anzahl dient deshalb nur als Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel Bad Salzuflen 2026, gültig ab April 2026.

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Mietspiegel Bad Salzuflen 2026: Wie funktioniert die Spanneneinordnung?

Der Mietspiegel Bad Salzuflen 2026 liefert zunächst einen Median und eine Mietspanne für die passende Baualters- und Größenklasse. Anschließend werden fünf Gruppen von Wohnwertmerkmalen bewertet. Der Rechner oben verbindet beide Ebenen und zeigt, wie weit sich der Orientierungswert innerhalb der veröffentlichten Spanne verschiebt.

Wie aktuell ist der Mietspiegel Bad Salzuflen?

Bad Salzuflen verwendet ab April 2026 einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB. Er ist die Indexfortschreibung der Ausgabe 2024. Die Mietwerte wurden anhand des Preisindexes um rund 4,07 Prozent erhöht. Der Stichtag der dargestellten ortsüblichen Vergleichsmiete ist der 1. September 2025.

Unmittelbar erfasst sind nicht preisgebundene Wohnungen ab 20 Quadratmetern, die spätestens am 1. September 2023 bezugsfertig wurden. Die Tabelle setzt ein vom Vermieter bereitgestelltes Bad, Innen-WC und eine Sammelheizung voraus. Öffentlich geförderte, möblierte oder teilgewerblich genutzte Wohnungen sowie verschiedene Sonderwohnformen sind ausgeschlossen.

Wie ist die Mietspiegeltabelle aufgebaut?

Die Tabelle verbindet sieben Baualtersklassen mit vier Wohnflächenklassen. Sie enthält 24 belegte Felder. Vier Kombinationen bleiben leer, weil weniger als zehn geeignete Mietwerte vorlagen. Weitere Felder sind wegen weniger als 30 Fällen als bedingt aussagekräftig gekennzeichnet. Der Rechner übernimmt diese Einschränkungen und ergänzt keine fehlenden Werte.

Jedes belegte Feld nennt einen Median sowie Unter- und Obergrenze. Die größte Flächenklasse beginnt bei 80 Quadratmetern. Oberhalb von 100 Quadratmetern bezeichnet die Stadt das Ergebnis ausdrücklich nur als Annäherungswert.

Welche fünf Merkmalgruppen werden bewertet?

Bad und WC, Küche, Wohn- und Schlafräume sowie Wohnanlage und Wohnumfeld zählen jeweils 15 Prozent. Die energetische Gebäudequalität zählt 40 Prozent. Innerhalb jeder Gruppe werden wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale gegeneinander abgewogen. Bei Gleichstand bleibt die Gruppe neutral.

Ein positiver Gesamtsaldo verschiebt den Wert anteilig vom Median zum Oberwert. Ein negativer Saldo wirkt in Richtung Unterwert. Die Orientierungshilfe gehört nicht zum qualifizierten Teil des Mietspiegels. Außerdem können besonders gewichtige Merkmale anders zu beurteilen sein als eine bloße Anzahl ausgewählter Punkte.

Was zeigt das amtliche Berechnungsbeispiel?

Für eine 75 Quadratmeter große Wohnung aus dem Jahr 1995 nennt die Tabelle einen Median von 7,22 Euro und eine Spanne von 6,24 bis 7,98 Euro pro Quadratmeter. Drei positive Gruppen, eine negative Gruppe und eine neutrale Energiegruppe ergeben +30 Prozent. Daraus folgt ein Zuschlag von 0,23 Euro und eine Vergleichsmiete von 7,45 Euro pro Quadratmeter beziehungsweise 558,75 Euro monatlich.

Wie ist das Ergebnis zu verwenden?

Mieter sollten kontrollieren, ob Tabellenfeld, Wohnlage und ausgewählte Merkmale zur tatsächlichen Wohnung passen. Vermieter sollten die Spanneneinordnung mit konkreten Eigenschaften begründen können. Der berechnete Wert ist ein nachvollziehbarer Maßstab, aber keine pauschale Aussage darüber, ob eine einzelne Miete oder Mieterhöhung zulässig ist.

Quelle: Qualifizierter Mietspiegel der Stadt Bad Salzuflen 2026.

Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.

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