Hennefer Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · gültig 01.07.2025–30.06.2027
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser im Hennefer Stadtgebiet mit 30 bis 150 m², die bis einschließlich 2024 bezugsfertig wurden.
2. Modernisierung und Sanierung
Voll- und Teilmodernisierung gelten nur bei Baujahr vor 2000. Für die Teilmodernisierung ergeben mindestens 3 Maßnahmen +5 %, mindestens 5 Maßnahmen +8 % und mindestens 7 Maßnahmen +11 %. Übliche Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten zählen nicht.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Sanitärausstattung
Wohnung, Gebäude und Außenflächen
Berücksichtigt werden nur vom Vermieter gestellte Merkmale. Heizungsarten und Bodenstufen sind jeweils alternativ auswählbar und werden nicht doppelt gezählt.
4. Adressgenaue Wohnlage
Die Zuordnung verwendet das amtliche Lageverzeichnis mit 15.286 Hennefer Adressen. Bei einer vollständigen Adresse wird der Lagewert automatisch gesetzt; andernfalls ist die Wohnlage anhand des amtlichen Verzeichnisses manuell zu prüfen.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Hennef. Die Zu- und Abschläge werden als Prozentpunkte auf die Basis-Nettomiete angewandt.
Die Zweidrittel-Spanne beträgt ±20 % um die ermittelte durchschnittliche Vergleichsmiete. Eine Abweichung innerhalb dieser Spanne ist kein frei wählbarer Auf- oder Abschlag, sondern muss mit nicht bereits bewerteten Wohnwertmerkmalen begründet werden. Im Mietspiegel untersuchte Merkmale ohne signifikanten Einfluss dürfen hierfür nicht verwendet werden.
Garagen, Stellplätze, gesonderte Küchenmieten, Möblierungs- und Untermietzuschläge sowie Schönheitsreparaturen sind nicht eingerechnet. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der qualifizierte Mietspiegel Hennef 2025 und die Dokumentation der Mietspiegelerstellung.