Heinsberger Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen · Stand 01.01.2024
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Der Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Heinsberg. Für Wohnungen ab Baujahr 2023 ist mangels ausreichender Daten kein Tabellenwert veröffentlicht.
2. Baualtersgruppe und Modernisierung
Das Original ordnet das Baujahr 2014 sowohl Gruppe V als auch Gruppe VI zu. Deshalb wird die Auswahl nur bei Baujahr 2014 freigeschaltet.
Umfassend modernisierte Wohnungen sind in die nächsthöhere Baualtersgruppe einzuordnen. Umfassend modernisierte Altbauten der Gruppen I und II orientieren sich an Gruppe III.
3. Ausstattung
Eine besondere Ausstattung setzt mehrere Merkmale voraus, zum Beispiel:
- vom Gruppenstandard abweichende Gesamtanlage
- wärme- und schalldämmende Verglasung in den Gruppen I bis III
- außergewöhnlicher Fußboden, etwa Parkett, Marmor oder Keramik
- separates WC und separates Zweitbad oder Dusche
- Einbauschränke gehobener Qualität
- Einbauküche
- großer Balkon, Terrasse, Loggia, Garten oder Atrium
4. Wohnlage
Einfach: erhebliche Beeinträchtigung durch Geräusche, Gerüche oder andere Kriterien; die Miete liegt bis zu 10 % unter der mittleren Wohnlage.
Mittel: normale Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile; hierzu gehören die meisten Wohnungen im Stadtgebiet.
Gut: aufgelockerte, teilweise ein- bis mehrgeschossige Bebauung in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.
5. Einfamilienhaus
Nur beim vermieteten Einfamilienhaus aktiv. Der Mietspiegel nennt einen Zuschlag von bis zu 10 %, abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
6. Einordnung innerhalb der Mietspanne
Die Tabellenwerte sind Marktschwerpunkte und ausschließlich als Spannen veröffentlicht. Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung und des Gebäudes bestimmen die Einordnung im Einzelfall.
Ergebnis: Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt eine Nettokaltmiete ohne Betriebskosten und Schönheitsreparaturen nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Heinsberg. Die Spannenmitte ist eine rechnerische Orientierung und kein amtlicher Mittelwert.
Der feste Abschlag von 0,50 €/m² wird vor den prozentualen Lage- und Hausanpassungen angewandt. Treffen einfache Lage und Einfamilienhaus zusammen, werden die gewählten Prozentsätze addiert. Diese technische Reihenfolge ist im Mietspiegel nicht gesondert geregelt.
Das Tabellenfeld Gruppe IV/B, um 100 m², mittlere Wohnlage enthält im PDF den Druckfehler „5,70–70“. Der Rechner verwendet den aus Tabellenlogik und Vorgängerfassung eindeutig rekonstruierbaren Wert 5,70–7,00 €/m². Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt Heinsberg, Stand 01.01.2024.