Mietspiegelrechner Ettal
Qualifizierter Mietspiegel Zugspitz Region 2025 · gültig 01.02.2025 bis 31.01.2027
1. Wohnung
Gilt in Ettal für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit 30 bis 150 m², fertiggestellt bis einschließlich 2024. Es werden nur ganzzahlige Wohnflächen entsprechend dem amtlichen Online-Rechner verarbeitet.
2. Modernisierung seit 2010
Nur bei Baujahr vor 1990 und nur bei wesentlicher Gebrauchswerterhöhung gegenüber dem ursprünglichen Zustand.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Maßgeblich sind nur vom Vermieter gestellte Merkmale.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Ettal.
Die statistische Zweidrittelspanne beträgt ±20 %. Abweichungen vom Mittelwert sind im Einzelfall zu begründen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.
Alle Angaben ohne Gewähr; amtliche Quellen: Mietspiegel Zugspitz Region 2025 und Dokumentation der Mietspiegelerstellung.
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Mietspiegel Ettal 2025: Welche Werte gelten für die Gemeinde?
Der Mietspiegel Ettal 2025 ordnet Ettal einer eigenen regionalen Vergleichsgruppe mit Saulgrub zu. Der Ausgangswert kommt aus einer Tabelle für Wohnfläche und Baualter. Anschließend fließen Modernisierung, Sanitärstandard und Ausstattung als Prozentpunkte ein. Das Ergebnis beschreibt die monatliche Nettomiete ohne Betriebs- und Nebenkosten.
Ist der Mietspiegel für Ettal qualifiziert?
Ja, es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB. Die beteiligten Interessenvertretungen erkannten die gemeinsame Ausgabe am 15. Januar 2025 an. Ihr Geltungszeitraum reicht vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Sie beruht auf 1.225 Datensätzen aus einer Befragung im Sommer 2024 und gilt in 22 Kommunen der Zugspitz Region.
Die Rechentabellen decken frei finanzierte Wohnungen und Häuser ab 30 bis einschließlich 150 Quadratmeter ab. Nicht erfasst sind etwa geförderter Wohnraum, Wohnheime, Sammelunterkünfte sowie vollständig oder teilweise gewerblich genutzte Wohnungen. Bei überwiegender Möblierung, unbekannter Verbilligung oder einem nicht abgeschlossenen Wohnraum ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar.
Wie findet der Rechner die Ettaler Basismiete?
Die Basistabelle für Ettal und Saulgrub umfasst 99 Werte: elf Wohnflächenbereiche treffen auf neun Baualtersklassen. Eine 80 bis unter 90 Quadratmeter große Wohnung aus den Jahren 1975 bis 1984 startet bei 6,68 Euro je Quadratmeter. Für dieselbe Größe und das Baujahr 2018 bis 2024 weist die Tabelle 7,97 Euro aus.
Von diesem Feld aus werden die Zuschläge und Abschläge getrennt addiert und miteinander verrechnet. Bei 84 Quadratmetern, Baujahr 1978 und insgesamt +15 Prozent rundet das Schema die Korrektur auf 1,00 Euro. Daraus folgen 7,68 Euro je Quadratmeter und 645,12 Euro monatlich. Erst dieser angepasste Wert ist der Mittelwert für die beschriebene Wohnung.
Wann gibt es Zu- oder Abschläge?
Bei Gebäuden vor 1990 kann eine Vollsanierung seit 2010 +12 Prozent auslösen. Vier oder mehr der zehn genannten Teilmaßnahmen führen zu +6 Prozent. Sind Wohnung und Gebäude überhaupt nicht modernisiert worden, greift ein Abschlag von 2 Prozent. Einbauküche sowie Balkon, Loggia oder Terrasse bringen jeweils +6 Prozent; ein allein genutzter Garten zählt +5 Prozent.
Weitere Zuschläge betreffen Barrierearmut, gehobene Böden und einen Aufzug in kleineren Gebäuden. Einfache Böden mindern den Wert um 5 Prozent. Für die gehobene Sanitärausstattung genügt kein einzelnes Detail: Mindestens drei Merkmale aus der veröffentlichten Liste müssen gemeinsam vorliegen, damit einmalig +2 Prozent zählen.
Was bedeutet die Zweidrittelspanne?
Sie reicht von 80 bis 120 Prozent des errechneten Mittelwerts. Der Bereich zeigt, wo zwei Drittel der vergleichbaren erhobenen Mieten liegen. Er ist kein pauschaler Erlaubniskorridor. Ein Betrag am Rand der Spanne braucht eine Begründung durch Besonderheiten, die das Tabellenmodell nicht bereits bewertet; Vertragslage und gesetzliche Erhöhungsvoraussetzungen sind zusätzlich zu beachten.
Quelle: Regionaler Mietspiegel Zugspitz Region, Ausgabe 2025.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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