Dattelner Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen · Stand 01.08.2024
1. Grundangaben und Geltungsbereich
Maßgeblich ist die tatsächliche Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung, ohne Zusatzräume außerhalb der Wohnung wie Keller, Speicher, Waschküche oder Garage.
2. Modernisierung und Baualtersgruppe
Eine Modernisierungsgruppe setzt eine wesentliche und nachhaltige Wohnwertverbesserung durch mindestens drei Maßnahmen voraus, etwa an Heizung, Sanitär, Warmwasser, Fenstern, Elektrik, Wärme-/Schallschutz, Grundriss oder Innenausbau. Eine neue Baualtersklasse ist nur bei Vollmodernisierung unter wesentlichem Bauaufwand, zum Beispiel einer Kernsanierung, zulässig.
3. Wohnungsgröße und Wohnlage
Bis einschließlich 47 m² ist im Einzelfall ein Zuschlag bis 5 %, ab 100 m² ein entsprechender Abschlag möglich. Die Größenklasse der Mietwerttabelle wird unabhängig davon automatisch bestimmt.
Mittlere Wohnlage
Lage ohne besondere Vor- und Nachteile; meist dichte oder geschlossene Bebauung. Lärm, Staub oder Geruch gehen nicht über das in einer Stadt am Rand des Ruhrgebiets übliche Maß hinaus.
Einfache Wohnlage
Außergewöhnliche Beeinträchtigung, etwa durch hohe Immissionen aus Industrie oder Verkehr, mangelhafte Infrastruktur oder vergleichsweise wenige Grün- und Erholungsflächen. Abschlag bis 10 %.
Gute Wohnlage
Überwiegend aufgelockerte, ein- bis zweigeschossige Bebauung in ruhiger, durchgrünter und verkehrsgünstiger Lage mit geringer Immissionsbelastung und guter Infrastruktur. Zuschlag bis 10 %.
4. Barrierefreiheit
Beispiele sind ein barrierefreier Zugang, passend angeordnete Elektroinstallationen, ein schwellenarmes Bad, verbreiterte Türen und rutschhemmende Bodenbeläge im Bad. Für ein Bündel aus mindestens drei Maßnahmen sind bis 8 %, für DIN-Barrierefreiheit bis 10 % möglich.
5. Gebäudetyp
Für vermietete Doppelhaushälften und Reihenendhäuser ist ein Zuschlag bis 5 %, für vermietete freistehende Einfamilienhäuser bis 10 % möglich.
Ergebnis: Mietrichtwert der Nettokaltmiete
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Datteln. Ausgangspunkt ist der Wert der passenden Baualters-/Modernisierungs- und Größenklasse für eine Wohnung mit durchschnittlichen Wohnwertmerkmalen in mittlerer Wohnlage.
Die veröffentlichten „bis zu“-Werte erfordern eine Einzelfallbewertung; deshalb sind die konkreten Ansätze innerhalb der jeweiligen Grenzen einstellbar. Die ausgewählten Prozentsätze werden addiert und gemeinsam auf den Tabellenwert angewandt. Ein durchschnittlich nutzbarer Balkon, eine Terrasse oder ein Freisitz sowie deren Fehlen rechtfertigen laut Mietspiegel keinen Zu- oder Abschlag.
Die Stadt kündigt eine Überprüfung im Jahr 2026 an, veröffentlicht derzeit aber weiterhin den Mietspiegel mit Stand 01.08.2024. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Datteln.
Mietspiegel Datteln 2024: Wie werden Mietrichtwert und Zuschläge kombiniert?
Der Mietspiegel Datteln 2024 nennt einen Mietrichtwert nach Baualter, Modernisierungsstand und Wohnungsgröße. Der Rechner oben ergänzt die im Einzelfall passenden Zu- und Abschläge und berechnet daraus die monatliche Nettokaltmiete. Anders als viele Mietspiegel veröffentlicht Datteln keine untere und obere Spanne je Tabellenfeld.
Ist der Dattelner Mietspiegel qualifiziert?
Nein, die Ausgabe mit Stand 1. August 2024 ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB für frei finanzierte Wohnungen im Stadtgebiet. Er entstand unter Mitwirkung von Haus & Grund Ostvest und dem Mieterschutzbund. Maßstab ist eine abgeschlossene Wohnung in einem typischen Mietgebäude ab zwei Einheiten, mit durchschnittlicher Geschosslage, Ausstattung und mittlerer Wohnlage.
Wie finden Sie den passenden Mietrichtwert?
Die Tabelle enthält elf Baualters- oder Modernisierungsgruppen und drei Größenklassen: bis 50, bis 100 und über 100 Quadratmeter. So entstehen 33 Einzelwerte. Für 75 Quadratmeter und Baujahr 1975 gilt beispielsweise Gruppe V mit 6,13 Euro pro Quadratmeter. Bei 75 Quadratmetern entspricht das 459,75 Euro Nettokaltmiete im Monat.
Die zusätzlichen Größenregeln stimmen nicht vollständig mit den Tabellengrenzen überein. Bis einschließlich 47 Quadratmeter ist ein Zuschlag bis 5 Prozent möglich. Ab genau 100 Quadratmetern kann ein Abschlag bis 5 Prozent angesetzt werden, obwohl 100 Quadratmeter noch zur mittleren Tabellenklasse gehören.
Welche Abweichungen berücksichtigt der Rechner?
Für einfache oder gute Wohnlage nennt die Broschüre bis zu 10 Prozent Abschlag oder Zuschlag. Mindestens drei barrierereduzierende Maßnahmen erlauben bis zu 8 Prozent, vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 bis zu 10 Prozent. Für Doppelhaushälften und Reihenendhäuser sind bis zu 5 Prozent vorgesehen, für freistehende Einfamilienhäuser bis zu 10 Prozent.
Diese Werte sind ausdrücklich Höchstbeträge. Der konkrete Ansatz muss zum Einzelfall passen. Ein durchschnittlich nutzbarer Balkon, eine Terrasse oder ein Freisitz sowie deren Fehlen begründen dagegen keinen Zu- oder Abschlag.
Wie werden Modernisierungen eingeordnet?
Wesentlich modernisierte Wohnungen bis Baujahr 1948 wechseln in Gruppe II. Für ursprüngliche Baujahre von 1949 bis 1980 gilt Gruppe VI. Dafür verlangt die Quelle ein Bündel aus mindestens drei Maßnahmen. Nur eine Vollmodernisierung mit erheblichem Bauaufwand, etwa eine Kernsanierung, rechtfertigt eine neue Baualtersklasse.
Was bedeutet der errechnete Betrag?
Das Ergebnis ist eine nachvollziehbare Orientierung für die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Sonstige Abweichungen bei Art, Ausstattung oder Beschaffenheit nennt die Quelle, beziffert sie jedoch nicht. Weil sie einzelne Richtwerte statt statistischer Spannen veröffentlicht, zeigt der Rechner keinen amtlichen Mietkorridor. Ob eine konkrete Miete oder Mieterhöhung zulässig ist, hängt zusätzlich von Vertrag, Wohnwert und gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Quelle: Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen in der Stadt Datteln, Stand 1. August 2024.
Die Informationen auf unserer Website dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Rechtslage durch neue Gesetze und Urteile jederzeit ändern kann.
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