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Mietübersichtsrechner – Büren 2026 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Bürener Mietübersichtsrechner

Amtliche Mietübersicht · Stand 01.03.2026 · kein Mietspiegel nach § 558c BGB

Wichtige Einordnung

Die Mietübersicht der Stadt Büren ist kein Mietspiegel gemäß § 558c BGB. Dieser Rechner bildet ausschließlich die von der Stadt veröffentlichten Kaltmietspannen für Wohnungen mit Zentralheizung ab.

Die Übersicht beruht auf Ermittlungen aus Wohngeldakten der Stadt Büren. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und nicht ohne Weiteres zur Begründung einer Mieterhöhung nach § 558a BGB geeignet.

1. Grundangaben

Die Wohnfläche verändert nicht den Quadratmeterwert der amtlichen Übersicht; sie dient nur zur Berechnung des monatlichen Kaltmietrahmens. Für Baujahre ab 2026 und Wohnungen ohne Zentralheizung veröffentlicht die Übersicht keinen Wert.

2. Orientierung innerhalb der Mietspanne

Die Stadt veröffentlicht Unter- und Obergrenzen, jedoch keinen Mittelwert. Die angebotene Spannenmitte ist ausschließlich das arithmetische Mittel beider Grenzen und kein amtlich veröffentlichter Tabellenwert.

Ergebnis: unverbindliche Mietorientierung

Hinweise: Der Rechner ermittelt eine durchschnittliche Kaltmietorientierung ohne Nebenkosten nach den Spannen der Mietübersicht der Stadt Büren. Nebenkosten sind zusätzlich zu tragen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Mietübersicht der Stadt Büren, Stand 01.03.2026. Sie beruht auf Ermittlungen aus Wohngeldakten und ist ausdrücklich kein Mietspiegel gemäß § 558c BGB.