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Was, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Portrait ALexander Liese
Geldscheine und Richterhammer
Fragen kostet nichts, außer beim Anwalt. Ein Anwalt ist teuer, ein guter Anwalt ist unbezahlbar. So jedenfalls die landläufige Meinung. Falsch! Anwälte sind selbstständige Organe der Rechtspflege und damit grundsätzlich für jeden Rechtssuchenden da. Aber klar ist auch, der Rechtsanwaltsberuf ist kein Hobby und der Anwalt muss auch seine Brötchen verdienen. Doch was ist zutun, wenn ich nicht das nötige Kleingeld habe, um einen Anwalt selbst zu bezahlen?

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, welche dem Zweck dient, einem Rechtssuchenden dem Zugang zur Rechtsberatung zu ermöglichen, wenn dieser sich dies aus eigenen Mitteln nicht leisten kann. Die Beratungshilfe umfasst zunächst die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Wird jedoch darüber hinaus Hilfe und Unterstützung bei der Durchsetzung der Rechte benötigt, ist auch diese Leistung durch die Beratungshilfe abgedeckt. Die Beratungshilfe wird grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet gewährt. Hiervon ausgenommen sind allerdings Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. In diesen Fällen ist lediglich die Beratung durch einen Anwalt, nicht aber die Vertretung von der Beratungshilfe umfasst. 

Wann wird Beratungshilfe gewährt?

Beratungshilfe steht denjenigen zur Verfügung, welche nicht über die Mittel verfügt, um sich die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts leisten zu können. Hierbei kommt es sowohl auf das Einkommen, als auch auf das Vermögen des Rechtssuchenden an. Darüber hinaus darf die Rechtsberatung nicht mutwillig sein. Das ist dann der Fall, wenn der Rechtssuchende sein Rechtsproblem auch ohne einen Rechtsanwalt regeln kann, weil es sich um eine besonders einfache Angelegenheit handelt.  Des Weiteren darf es sich nicht bereits um ein gerichtliches Verfahren handeln. Ist bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig, besteht ggf. ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Woher bekomme ich Beratungshilfe?

Zuständig für die Entscheidung über Beratungshilfe ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat. Wird die Beratungshilfe bewilligt, erhält der Rechtssuchende einen Beratungshilfeschein. Dieser erlaubt es dem Rechtssuchenden, unter Einlösung des Beratungshilfescheins, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu beauftragen. Einen Beratungshilfeschein wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Dort kann der Rechtssuchende persönlich, meist sogar ohne vorherigen Termin, persönlich erscheinen und mit einem Rechtspfleger zusammen den Antrag ausfüllen. Hierbei sollten bereits alle Unterlagen mitgebracht werden (Belege für das aktuelle Einkommen, für monatliche Fixkosten wie Miete und Nebenkosten, Unterhaltsleistungen usw., sowie ggf. Unterlagen zum Rechtsproblem).

Was ist Prozesskostenhilfe?

Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um eine staatliche Leistung, zur Finanzierung gerichtlicher Verfahren. Diese umfasst alle im Gerichtsverfahren anfallenden (eigenen) Gerichts- und Anwaltskosten. Grundsätzlich ist die Prozesskostenhilfe allerdings lediglich ein zinsloses staatliches Darlehen. Das bedeutet, dass  die Staatskasse, den Prozesskostenhilfeempfänger, zur Rückzahlung der Leistungen auffordern kann, sofern sich seine Vermögensverhältnisse innerhalb der nächsten vier Jahre verbessern. Die Prozesskostenhilfe umfasst die vollständige Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Verfahren, über die Instanz für die sie bewilligt worden ist. Nicht umfasst sind die Kosten, die der Gegenpartei für ihre anwaltliche Vertretung entstehen.

Wann wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, dass der Antragsteller nicht, nicht vollständig oder nur in Raten in der Lage ist, die Rechtsverfolgung aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Des Weiteren darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig sein. Das ist der Fall, wenn der Antragsteller von der Rechtsverfolgung absehen würde, wenn er die Kosten selbst zu tragen hätte. Darüber hinaus muss die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Woher bekomme ich Prozesskostenhilfe?

Zuständig für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist das Gericht, bei welchem das gerichtliche Verfahren anhängig ist, für welches Prozesskostenhilfe begehrt wird. Im Falle unserer Beauftragung übernehmen wir gerne die Antragstellung für Sie. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, samt der Belege zu den dort gemachten Angaben. Ein Formular finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.