Zum Hauptinhalt springen
Mietspiegelrechner – Gelsenkirchener Mietspiegel 2026 | JURiAL® Rechtsanwaltskanzlei

Gelsenkirchener Mietspiegelrechner

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Gelsenkirchen · gültig ab 01.01.2026

1. Wohnung

2. Lage (REGE-Bezirk)

Das Stadtgebiet ist in 40 REGE-Bezirke unterteilt (Ziffer 6.10 des Mietspiegels). Eine genaue Ansicht der Bezirke bietet das Geoportal der Stadt Gelsenkirchen.

3. Ausstattung und Beschaffenheit

Die Tabellenwerte beziehen sich auf ein Normobjekt. Abweichungen davon werden über die folgenden Zu- und Abschläge berücksichtigt (Ziffern 6.1 bis 6.9 des Mietspiegels).

Geschosslage
Balkon, Loggia oder Terrasse
Badezimmerfenster
Bodenbeläge
Barrierefreiheit
Modernisierung der Fenster
Wärmedämmung der Außenwände
Modernisierung des Badezimmers
Modernisierung der Heizungsanlage

Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)

Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten auf Basis der Mittelwerte der Mietspiegeltabelle. Die angegebene Spanne zeigt, in welchem Rahmen die Miete als ortsüblich gilt (Ziffer 4.2 des Mietspiegels); Zu- und Abschläge werden sowohl beim Mittelwert als auch bei den Spannengrenzen berücksichtigt.

Die Tabellenwerte beziehen sich auf ein Normobjekt (u. a. Lage in einem Bezirk ohne Lagezu-/-abschlag, 1.–2. Obergeschoss, Tageslichtbad, einfache Bodenbeläge, Balkon/Loggia/Terrasse vorhanden, keine Modernisierungen im maßgeblichen Zeitraum). Auch bei modernisierten Wohnungen richtet sich die Zuordnung nach dem ursprünglichen Baujahr, nicht nach dem Jahr der Modernisierung (Ziffer 4.1).

Der Mietspiegel gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungen des geförderten Wohnungsbaus (Sozialwohnungen), einzeln vermietete Zimmer, untervermietete Wohnungen, Wohngemeinschaften und Wohnungen ohne eigene Wohnungseingangstür. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel 2026 der Stadt Gelsenkirchen (einfacher Mietspiegel gem. § 558c BGB), gültig ab 01.01.2026.