Dortmunder Mietspiegelrechner
Mietspiegel 2025/2026 für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Dortmund · gültig 01.01.2025 bis 31.12.2026
1. Wohnung
Der Zu- bzw. Abschlag für die Wohnungsgröße (Ziffer 5.1 des Mietspiegels) wird automatisch aus der Wohnfläche ermittelt; die Tabellenwerte beziehen sich auf Wohnungen von 60,01 bis 80,00 m².
2. Lage (Gebietseinteilung)
Das Stadtgebiet ist in sieben Gebiete unterteilt (Ziffer 5.7 des Mietspiegels). Die Zugehörigkeit kann auf der Internetseite des Amtes für Wohnen (dortmund.de/mietspiegel) überprüft werden.
3. Ausstattung und Beschaffenheit
Die Tabellenwerte beziehen sich auf ein Normobjekt (u. a. Badezimmer mit Badewanne und WC, Zentralheizung, Isolierverglasung, Balkon/Loggia/Terrasse vorhanden, einfache Bodenbeläge). Abweichungen davon werden über die folgenden Zu- und Abschläge berücksichtigt (Ziffern 5.1 bis 5.5 des Mietspiegels). Ausstattungsmerkmale sind nur zu berücksichtigen, wenn sie von Vermietenden eingebracht wurden.
4. Modernisierungsmaßnahmen
Zuschläge nur für Gebäude, die vor 1980 errichtet wurden (Ziffer 5.6 des Mietspiegels). Modernisierungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie von Vermietenden durchgeführt wurden. Bei Baujahr ab 1980 werden die folgenden Angaben nicht angerechnet.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Heiz- und Betriebskosten auf Basis der Mittelwerte (arithmetisches Mittel) der Mietspiegeltabelle. Die angegebene Spanne (Zwei-Drittel-Spanne) zeigt, in welchem Rahmen die Miete noch als ortsüblich gilt; Zu- und Abschläge werden sowohl beim Mittelwert als auch bei den Spannengrenzen berücksichtigt.
Maßgeblich für die Baujahresklasse ist das Jahr der Fertigstellung der Wohnung bzw. des Wiederaufbaus des Gebäudes; auch bei modernisierten Wohnungen richtet sich die Zuordnung nach dem ursprünglichen Baujahr (Ziffer 3.1). Eine Lärmbeeinträchtigung durch viel befahrene Straßen oder Eisenbahnlinien (mehr als 65 dB(A)) kann zu einem Abschlag innerhalb der Mietspanne führen, sofern keine Schallschutzfenster vorhanden sind.
Der Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohnungen mit weniger als 20 m² oder mehr als 145 m² Wohnfläche, Substandard-Wohnungen ohne WC und möbliert vermietete Wohnungen. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Mietspiegel Dortmund 2025/2026 für nicht preisgebundene Wohnungen (qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB), gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2026.