Bochumer Mietspiegelrechner
Bochumer Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum · gültig 01.04.2025 – max. 31.03.2027
1. Wohnung
2. Energetische Qualität
Maßgeblich ist der Energieausweis des Gebäudes (Endenergiebedarf bzw. -verbrauch).
3. Ausstattung
Zu- und Abschläge gelten nur für Ausstattung, die der Vermieter geschaffen oder zur Verfügung gestellt hat.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten auf Basis der Mittelwerte der Mietpreistabelle. Die angegebene Spanne zeigt, in welchem Rahmen die Miete bei besonderen Umständen – positiv oder negativ – angemessen vom Mittelwert abweichen kann (Ziffer 7.2 des Mietspiegels).
Die Tabellenwerte setzen einen durchschnittlichen Erhaltungszustand und die Mindestausstattung voraus (Zentral- oder Etagenheizung, isolierverglaste Fenster, einfaches/durchschnittliches Bad, ausreichende Elektroinstallation). Bei nachträglich ausgebauten Wohnungen ist ein Mittelwert aus der Baualtersklasse des Ausbaus und der davorliegenden Klasse zu bilden (Ziffer 4.1) – dieser Sonderfall ist hier nicht abgebildet.
Der Mietspiegel gilt nicht für preisgebundenen Wohnraum und nicht für nicht abgeschlossene Wohnungen. Alle Angaben ohne Gewähr; Quelle: Bochumer Mietspiegel 2025–2027 (qualifizierter Mietspiegel gem. § 558d BGB).