Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Wann muss ich meinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?
Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens nach drei Kalendertagen vorzulegen, also am vierten Tag der Krankheit. Der Arbeitgeber kann jedoch verlangen, dass der Arbeitnehmer die Bescheinigung schon früher einreicht.
Was genau ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist eine digitale Meldung der Arbeitsunfähigkeit, die direkt von der Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt wird. Sie ersetzt die herkömmliche Papierbescheinigung und gilt seit 2023 für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Der behandelnde Arzt übermittelt die Daten zur AU digital an die Krankenkasse, die sie dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellt.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Arbeitgeber den Beweiswert meiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifelt?
Eine AU-Bescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert, das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit normalerweise akzeptieren muss. Nur bei konkreten Anhaltspunkten, die die Glaubwürdigkeit des Attests infrage stellen, darf der Arbeitgeber Zweifel anmelden. Beispiele für solche Anhaltspunkte könnten wiederholte Erkrankungen in Verbindung mit bestimmten privaten Aktivitäten sein. Der Arbeitgeber muss dann aber konkrete Tatsachen vorlegen, die diese Zweifel stützen.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung aufgrund von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit verweigert?
Wenn ein Arbeitgeber die Zahlung verweigert, weil er an der Richtigkeit des Attests zweifelt, muss er Gründe darlegen, die diesen Zweifel rechtfertigen. Der Arbeitnehmer bleibt jedoch weiterhin beweispflichtig für seine Krankheit. In Zweifelsfällen kann es für den Arbeitnehmer ratsam sein, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und die Umstände der Erkrankung darzulegen.
Gibt es Ausnahmen, bei denen eine AU-Bescheinigung weiterhin in Papierform vorgelegt werden muss?
Ja, für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, für Beschäftigte in Privathaushalten und für im Ausland ausgestellte AU-Bescheinigungen bleibt die Nachweispflicht in Papierform bestehen. Auch wenn ein Kind des Arbeitnehmers erkrankt ist oder bei medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, gelten die Regelungen zur eAU nicht.
Wie wird mit Störfällen bei der elektronischen Datenübermittlung umgegangen?
Im Falle technischer Störungen in der Datenübertragung, beispielsweise zwischen Arzt und Krankenkasse, wird dem Arbeitnehmer weiterhin eine Papierbescheinigung ausgestellt. Diese kann er vorübergehend als Nachweis beim Arbeitgeber einreichen. Wenn die Daten später korrekt übermittelt werden, erhält der Arbeitgeber die Informationen elektronisch.