Münchner Mietspiegelrechner
Qualifizierter Mietspiegel 2025 · Stand Januar 2024 · vom Stadtrat anerkannt am 26.03.2025
1. Wohnung und Geltungsbereich
Unmittelbar gilt der Mietspiegel für 20 bis 160 m². Unter anderem bei möblierten Wohnungen, Ein-/Reihenhäusern, Penthouse- und Untergeschosswohnungen ist er nur eine Orientierung. Maßgeblich bleibt die amtliche Broschüre.
2. Adresse und automatische Wohnlage
Die lokale Datenbank verbindet die amtlichen Münchner Adressen mit der Wohnlagenkarte 2025. Straßenvorschläge erscheinen ab zwei Zeichen; nach Auswahl der Hausnummer wird die Wohnlage automatisch gesetzt.
Manuelle Auswahl – wird durch eine vollständig erkannte Adresse ersetzt.
3. Gebäude- und Haustyp
Altbauten werden anhand von Dachbodenausbau, Stuck, Raumhöhe und Größe des größten Wohnraums eingeordnet. „Einfacher Nachkriegsbau“ setzt Baujahr 1949–1977 und einen nicht oder nur teilweise ausgebauten Dachboden voraus.
4. Heizung, Bad und Küche
5. Fußboden und weitere Ausstattung
6. Begründete Abweichungen innerhalb der Spanne
Diese Orientierungshilfen sind nicht Teil des qualifizierten Mietspiegels. Nur tatsächlich begründete Beträge eintragen; die Gesamtabweichung wird auf die zulässige Spanne begrenzt.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt München.
Hinweis zur Wohnlage: Die automatische Zuordnung wertet den amtlichen Adresspunkt in der Wohnlagenkarte aus. Straßenbezogene Lageabstufungen gelten nur für die erste Häuserzeile; Vorder-/Rückgebäude und individuelle Abweichungen können eine andere Einordnung erfordern. Nicht bewertete Neubau- und Gewerbegebiete bleiben manuell prüfbar.
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtliche Broschüre und die wissenschaftliche Dokumentation. Adressquelle: Landeshauptstadt München, GeodatenService, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0.