Elsdorfer Mietspiegelrechner
Einfacher Mietspiegel für frei finanzierte Wohnungen · Stand November 2024
1. Grundangaben
Die veröffentlichte Tabelle enthält Werte für Wohnungen von 30 bis 110 m². Für größere Wohnungen ist trotz des weiteren allgemeinen Geltungsbereichs keine Tabellenberechnung möglich. Wohnungen mit mehr als 150 m² gehören laut Dokumentation nicht zum mietspiegelrelevanten Bestand. Die Wohnfläche wird nach der Wohnflächenverordnung ermittelt; Balkon- und Terrassenflächen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet.
2. Modernisierung oder umfassende Sanierung
Eine modernisierte Wohnung muss erneuerte Sanitäreinrichtungen, eine zeitgemäß erweiterte Elektroinstallation und eine Heizung im Sinne des Mietspiegels aufweisen. Bei umfassend sanierten Gebäuden und neu geschaffenem Wohnraum ist stattdessen das Fertigstellungsjahr der Sanierung bzw. des Ausbaus als Baujahr einzutragen.
3. Ausstattung
A · mit Heizung und Bad/WC
Die Wohnung verfügt über eine Heizung sowie Bad und WC. Für die Gruppen bis 1960 und 1961–1975 ist nur diese Tabellenzeile veröffentlicht.
B · mit besonderer Ausstattung
Mehrere Merkmale müssen vorliegen und die Gesamtanlage muss vom Gruppenstandard abweichen, zum Beispiel:
- außergewöhnlicher Fußboden, separates WC, Zweitbad oder separate Dusche,
- Einbauküche, hochwertige Einbauschränke oder große Balkon-, Terrassen-, Loggia-, Garten- oder Atriumfläche,
- je nach Baualtersgruppe wärme- und schalldämmende Verglasung oder barrierearmer Zutritt bzw. bodengleiche Dusche.
4. Wohnlage und möglicher Näherungsabschlag
Der mögliche Abschlag um 10 % ist eine Orientierung und wird beim Zusammentreffen mehrerer genannter Gründe nur einmal angesetzt.
Mittlere Wohnlage
Normale Wohnlage ohne besondere Vor- oder Nachteile; die meisten Wohnungen im Stadtgebiet liegen in diesen Wohngegenden.
Gute Wohnlage
Aufgelockerte Bebauung mit teilweise ein- bis mehrgeschossiger Bauweise in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage.
Einfache Wohnlage
Das Wohnen ist durch Geräusch, Geruch oder andere Kriterien erheblich beeinträchtigt.
5. Geltungsbereich und besondere Wohnform
Als Appartement gilt eine abgeschlossene Einzimmerwohnung mit eingerichteter Küche oder Kochnische sowie separatem Bad oder Dusche und WC. Der Mietspiegel nennt keinen bezifferbaren Zuschlag. Einbauküche und Einbauschränke zählen beim Ausschluss überwiegend möblierter Wohnungen nicht als Möblierung.
Ergebnis: ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete)
Hinweise: Der Rechner ermittelt die durchschnittliche Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten nach dem Berechnungsschema des Mietspiegels der Stadt Elsdorf. Der Elsdorfer Mietspiegel weist Mietspannen, aber keinen gesonderten Mittelwert aus; deshalb zeigt der Rechner zusätzlich deren rein rechnerische Mitte als Orientierung. Die konkrete Einordnung innerhalb der Spanne bleibt eine Bewertung des Einzelfalls.
Die Spannen bilden den Schwerpunkt des Marktes ab; höhere und niedrigere Mieten sind nicht ausgeschlossen. Für Kleinappartements, sehr gute Wohnlagen, außergewöhnlich gestaltete und gepflegte Wohnhäuser sowie Neubauten können höhere Mieten entstehen. Die oben bezeichneten Hausarten und sonstigen ausgeschlossenen Wohnformen sind nicht erfasst.
Die Tabellenwerte sind Nettokaltmieten je m². Betriebs- und Heizkosten sowie Zuschläge für Möblierung, Küchenausstattung oder Stellplätze sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind der Mietspiegel Elsdorf 2024 und die Dokumentation der Rheinischen Immobilienbörse e. V.