09. April 2025
Wer aufgrund einer Eigenbedarfskündigung seine Wohnung verliert, nur um später festzustellen, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, hat Anspruch auf Schadensersatz – das ist bekannt. Doch wie weit gehen die Rechte des Mieters in solchen Fällen? Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Mieter auch Auskunft über die neue Miethöhe verlangen können, wenn die Wohnung nach einer Eigenbedarfskündigung neu vermietet wurde.